Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 431

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der vom Herrn Abgeordneten Seidinger verlesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesminister Hums. – Bitte, Herr Bundesminister.

14.26

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nur ganz kurz möchte ich zu den Ausführungen der Frau Abgeordneten Stoisits Stellung nehmen. In dem von uns für unser Ressort vorgelegten Entwurf kann ich keine Position erkennen, mit der wir Maßnahmen gegen Ausländerinnen oder Ausländer getroffen hätten, die sich nicht aus dem System ergeben würden. Ich bin natürlich mit Ihnen völlig einer Meinung, daß die ausländischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die auch hier die Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen, ihre Leistungen dafür bekommen sollen. Wir hatten leider – von der Anzahl her, leider – Ende April 36 524 arbeitslos gemeldete Ausländer, die selbstverständlich alle ihre Leistungen bekommen haben, und fast 13 000 ausländische Frauen, die Karenzurlaubsgeldbezieherinnen waren.

Zum Karenzurlaubsgeld selbst. Ich möchte nur wiederholen: Auch nach dieser Korrektur, die es jetzt geben wird, ist Österreich mit Abstand das Land mit den besten Regelungen auf diesem Sektor. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Es ist dabei auch zu berücksichtigen, daß weiterhin die Möglichkeit des zweijährigen Karenzurlaubs besteht, wenn der zweite Elternteil ein halbes Jahr davon in Anspruch nimmt.

Sie haben erklärt, ich könnte mich nicht in die Situation der Mütter versetzen. Ich kann mich sehr wohl noch in die Situation der Eltern versetzen, auch wenn die Zeit schon etwas länger zurückliegt, wo ich selbst ein kleines Kind in der Familie hatte. Aber es wurde schon zu Beginn der Diskussion über die Ausdehnung des Karenzurlaubs auf zwei Jahre sehr wohl und sehr verständlich gerade von den Frauenvertreterinnen immer wieder gefordert und darauf hingewiesen, daß es an sich vernünftig und richtig ist – frauenpolitisch und familienpolitisch –, daß auch Väter einen Teil des Karenzurlaubs ausnützen. Wir haben daher nicht gedankenlos und sinnlos aus Spargründen gekürzt, sondern wirklich aufgrund dieser Absicht, daß wir eine Kombination erreichen. Natürlich ist ein gewisser Spareffekt damit verbunden, wenn der Vater einen Teil des Karenzurlaubs nicht in Anspruch nimmt. (Abg. Mag. Stoisits: Ein großer!) Unsere Zielsetzung war aber, daß der Vater das in Anspruch nimmt, und ich hoffe, daß wir das gemeinsam auch erreichen und nicht diskriminiert wird, daß Väter einen Teil dieses Karenzurlaubs in Anspruch nehmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte nochmals betonen, daß ich mich im Zusammenhang mit den Verhandlungen – zwar bisher nicht mit Erfolg, aber ich werde es weiter tun – ganz besonders dafür eingesetzt habe und mich weiter einsetzen werde, daß eine Sonderregelung getroffen wird für alleinerziehende Mütter, wobei zu sagen ist, daß deren finanzielle Grundlage aber auch jetzt weitestgehend dadurch abgesichert ist, daß sie eben anstelle des Karenzgeldes voraussichtlich in den meisten Fällen Sondernotstandshilfe oder eine andere Leistung beziehen werden. – Das zu diesem Thema.

Ich glaube auch, daß die Frist für Geburten ab 1. 7. des heurigen Jahres vernünftig und verständlich ist, denn vom 1. 7. weg ist noch immer eineinhalb Jahre lang Zeit gegeben. Ich glaube, das sollte ausreichen. Ich bin der Überzeugung, daß keine einzige Frau die Entscheidung anders getroffen hätte, wenn sie vorher gewußt hätte, daß sie sechs Monate weniger Anspruch auf Karenzurlaub hat. Ich glaube, so sollten wir die Problematik nicht behandeln. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte hier auch kurz zu den mehrfach zitierten Ausnahmen im Bereich der Werkverträge Stellung nehmen. Die ursprüngliche Überlegung von uns war, und zwar schon im vorigen Jahr, daß wir an sich alle Werkverträge einbeziehen, weil wir grundsätzlich der Meinung sind, daß man ein Einkommen ab einer bestimmten Höhe und bis zu einer bestimmten Höhe der Sozial


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite