Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 432

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versicherung unterwerfen soll, nicht nur unterwerfen, sondern auch die Vorteile daraus beziehen, denn das ist ja für beide Teile wichtig. Das war die Grundkonzeption. Das ist ein Schritt, der völlig neu ist, und ich bin froh, daß dieser Schritt, wenn er auch nicht in der Vollkommenheit geschieht, wie er ursprünglich konzipiert war, heute voraussichtlich hier im Parlament beschlossen wird, denn es ist wichtig, daß wir Maßnahmen treffen in diesem Bereich.

Es gibt aber heute bereits eine Reihe von Ausnahmen im ASVG – das ist nicht neu –, vor allem Ausnahmen, wenn jemand tätig ist im Bereich Erwachsenenbildung, Kunst und ähnlichem. Es ist heute bereits eine Bestimmung darin enthalten – sie wird von mir auch nach einem gewissen Zeitraum zur Diskussion gestellt –, daß beispielsweise Erwachsenenbildner unter bestimmten Vorraussetzungen ausgenommen sind. Das ist heute bereits existent. Ich würde nicht sagen, ich möchte das für alle Ewigkeit so haben. Und in den Abänderungsanträgen ist vorgesehen, daß es zu den sehr zahlreichen Ausnahmen, die an sich existieren, für drei Bereiche Ausnahmen gibt, die in eine ähnliche Richtung gehen, wie etwa Erwachsenenbildung und ähnliches.

Diese drei Ausnahmen werden heute in Abänderungsanträgen im Haus beschlossen: eine Ausnahmeregelung für Kunstschaffende, sofern diese Tätigkeit nicht die Hauptquelle ihres Einkommens darstellt, eine Ausnahmeregelung für Amateursportler, Amateurtrainer, sofern es ein gewisses Einkommen gibt. Und eine dritte Ausnahme, die hier im Haus beschlossen werden wird, gibt es für Zusteller bestimmter periodischer Druckwerke, und zwar von Zeitungen und Zeitschriften, die politische, allgemeinwirtschaftliche oder kulturelle Informationen geben.

Diese Gruppen sind aber nicht gänzlich ausgeschlossen. Diese Personen, diese drei Gruppen, die ich hier genannt habe, sind im Gegensatz zur Erwachsenenbildung nur ausgeschlossen von den neuen Bestimmungen, die wir jetzt erst beschließen. Das heißt, es gibt keine Festlegung einer Ausnahme von bestehenden Normen. Und wenn es in diesem Bereich Arbeitnehmer gibt, die Dienstverträge haben, was ja sehr häufig der Fall ist, dann ändern diese Ausnahmen absolut nichts. Wenn sie Dienstnehmner mit einem Dienstvertrag sind und ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze beziehen, dann sind sie nach wie vor voll zu versichern im gesamten Bereich der Sozialversicherung.

Ich möchte Ihnen nur eines sagen: Ich habe weder einen Brief vom Herrn Dichand noch von sonst irgend jemandem bekommen. Vielleicht haben Sie einen bekommen – ich jedenfalls nicht. Ich habe Zeit meines Lebens Herrn Dichand noch nie getroffen, es hätte mich auch wenig beeindruckt. (Abg. Mag. Stoisits: Aber es reicht, wenn ihn der Herr Dr. Khol oder der Herr Dr. Kostelka kennt!) Und es ist sicher nicht so, daß von dieser Maßnahme Herr Dichand allein betroffen wäre. Hat er nämlich Dienstnehmer, die in diesem Feld tätig sind, dann werden diese sicherlich auch zur Sozialversicherung herangezogen. Wenn Sie aber der Meinung sind – ich kann das nicht beurteilen –, daß das in einzelnen Fällen bisher nicht geschehen ist, dann werde ich mich darum kümmern und mir anschauen, ob bisher bestehende Bestimmungen verletzt wurden. Und wenn es Verletzungen gibt, dann werde ich dafür sorgen, daß es diese in Hinkunft nicht mehr geben wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.34

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Meisinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.34

Abgeordneter Josef Meisinger (Freiheitliche): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Herr Bundesminister! Die Umgehung von beinahe 20 Bestimmungen in diesem sogenannten Strukturanpassungsgesetz zeigt mir, wie genau beziehungsweise wie schlampig diese Regierungskoalition mit der österreichischen Verfassung umgeht. Zuerst werden jahrelang Verschwendung und Schönfärberei betrieben, es sind weit und breit kein Weitblick, keine Verantwortung zu sehen, und jetzt hat der Bürger das schwere Los zu tragen. So werden diesmal unter dem augenblicklichen Druck der EU-Konvergenzkriterien allen Bevölkerungsgruppen im Bereich des Sozialen ganz massive Belastungen mit diesem Belastungspaket auferlegt.

Diese Belastungen sind bei weitem nicht sozial ausgewogen, wie es uns von den Regierungsparteien, aber auch von der Arbeiterkammer und dem ÖGB immer wieder eingeredet wird. So


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