Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 30

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Zuge des Budgetkonvoluts ein Grundrecht nach dem anderen, mit dem sie beim Höchstgericht im Sinne der Grundrechte auch wirklich Rechtsschutz finden könnten, streitig gemacht wird.

Ich bin dafür, daß es eine neue Linie gibt, ich finde, daß man einen schlanken Staat mit niedrigen Steuern schaffen sollte, aber dieser schlanke Staat muß trotzdem ein Rechtsstaat bleiben. Es muß die Stärke des Rechtes im Vordergrund stehen, Herr Bundeskanzler, und nicht das Recht des Stärkeren, der jeweils in der Politik gerade die Macht in Händen hat. Darüber sollten Sie vielleicht einmal nachdenken!

Es ist nicht unsere Aufgabe als Opposition, Ihnen das immer wieder zu sagen. Es müßte für Sie als Demokrat eine selbstverständliche Verpflichtung sein, daß Sie etwas selbstkritischer auch darüber nachdenken, was Sie dieser Republik und ihren Bürgern zumuten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.50

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kostelka. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.50

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Der Abgeordnete Haider hat sich ja, bevor er sich mit Sequenzen aus einzelnen Sendungen des ORF beschäftigt hat, auch mit einigen grundsätzlichen Fragen auseinandergesetzt, und auf diese möchte ich gerne eingehen. Allerdings ist mir dabei aufgefallen, daß die Berichterstattung über sein eigenes Bungee-Jumping und über die Zeit, die er gebraucht hat, um unter "ferner liefen" beim Wiener Marathon ins Ziel zu kommen, nicht der Kritik unterzogen hat. (Heiterkeit bei den Freiheitlichen.) Herr Kollege Haider! Das ist Ihre Gleichheit, die Sie anstreben: daß neben Gleichem auch Gleicheres besteht, und unter Gleicherem verstehen Sie sich.

Herr Abgeordneter Haider! Sie haben mich als einen Verfassungsjuristen angesprochen. Ich nehme diese Bemerkung sehr gerne auf. In der Vergangenheit hat niemand auch nur einen Makel daran gefunden, daß Verfassungsbestimmungen, als diese notwendig waren, um Rückwirkungen von Steuergesetzen abzusichern, beschlossen wurden. Jetzt, wo die Rückwirkung einmal nicht begünstigend ist, sondern belastend, schreien auf einmal manche in diesem Land, und darunter auch Sie, auf, obwohl klar ist, daß das Ziel einer Budgetkonsolidierung nur mit einer rückwirkenden, mit Beginn des Jahres in Kraft tretenden Steuermaßnahme erreicht werden kann.

Meine Damen und Herren! In diesem Zusammenhang stellt sich gerade in diesem Hause eine ganz wesentlich Frage: Wer ist denn Verfassungsgesetzgeber: der negative Verfassungsgesetzgeber, der Verfassungsgerichtshof, oder wir hier? – Ich sage Ihnen ganz deutlich: Für mich ist diese Frage eindeutig nach der österreichischen Verfassung geregelt. Wir haben die Weiterentwicklung der Verfassung wahrzunehmen. (Abg. Dr. Krüger: Sie höhlen die Verfassung aus!)

Aber wie doppelbödig Ihre Argumentation ist, läßt sich leicht nachvollziehen. Als der Verfassungsgerichtshof beispielsweise der Meinung war, daß es nach österreichischem Verfassungsrecht zulässig ist, Politikerpensionen ohne Grenzen nach oben zu kumulieren, wie zum Beispiel im Fall Ihres ehemaligen Parteivorsitzenden Götz, da haben wir hier in diesem Haus ein Verfassungsgesetz beschlossen, wo wir gesagt haben, ein solches Grundrechtsverständnis lehnen wir ab. Aber da gab es keine Klage über eine Verfassungskorrektur der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes. (Beifall bei der SPÖ.)

Als wir Beamtenreformen begonnen haben, hat es Verfassungsbestimmungen gegeben, um diese zu ermöglichen. Da hat es keine Klage darüber gegeben, obwohl es eine Korrektur der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes war. Beim Pensionsalter der Frauen war genau dasselbe der Fall: Auch da haben wir verfassungsgesetzlich das Pensionsalter, das der Verfassungsgerichtshof mit jenem der Männer gleichgestellt hat, bis zum Jahre 2018 angehoben.


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