Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 86

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Richtig ist vielmehr: Am 11. 4. 1995 fand die Explosion statt, bei der sich die beiden Attentäter Thaler und Konicek selber unfreiwillig in die Luft jagten. Am 19. 4. wurden die beiden Getöteten in Ebergassing entdeckt. Am 20. 4. hat sich Bassam Al Taher nach eindeutigen Polizeirecherchen ins Ausland abgesetzt, einen Tag nach Entdeckung der Toten in Ebergassing. Meine Pressekonferenz, werter Herr Kollege, fand jedoch erst am 3. Mai, also 13 Tage später, statt, meine Damen und Herren! (Abg. Dr. Haider: Na also!) Die Dinge können daher nicht so abgelaufen sein, wie Sie es hier behauptet haben! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.25

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.25

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Erörterung der Anfrage, um die es heute geht, berührt einige nicht ganz unwesentliche rechtsstaatliche Probleme. Darauf möchte ich deutlich hinweisen. – Das betrifft weniger die Anfrage selbst als das, was mit der Erörterung verbunden wurde, nämlich der Aspekt der Kurden in diesem Land und wie mit ihnen umzugehen ist.

Ich möchte mich dem ganz konkret zuwenden. Ich sage ungern, aber doch, daß man Klubobmann Khol nicht so ohne weiteres widersprechen kann, wenn er heute ausgeführt hat, daß im Rechtsstaat niemand über dem Gesetz oder außerhalb des Gesetzes stehen kann: Über dem Gesetz kann man jedenfalls nicht stehen. Ob man außerhalb stehen kann, ist eine Frage, ob das manifest ist oder nicht. So hat Khol das sicherlich gemeint. – Daher darf man diesen Aspekt nicht so einfach auf die leichte Schulter nehmen. Das werde ich im zweiten Teil dann ausführen.

Zunächst möchte ich mich der eigentlichen Anfrage zuwenden, die sich ja mit ganz anderen Themen beschäftigt, wenn auch über den Herrn Bundesminister ein Zusammenhang herzustellen ist. Es erhebt sich die Frage: Ist die Anfragebeantwortung zufriedenstellend in ihrer Form, oder ist man unzufrieden mit dem Inhalt?

Dazu sage ich: In der Form hätte sie nicht anders ausfallen können, wenn sie sich auf laufende Ermittlungen bezieht. Sie steht allerdings – und das ist mir wichtig – inhaltlich in einem relativen Widerspruch zu dem, was wir schon vorher zum selben Fall Ebergassing gehört haben, nämlich, daß er bereits aufgeklärt sei.

Das ist mir sofort aufgefallen: Wenn durch die Anfragebeantwortung durch den Herrn Bundesminister das ausgedrückt werden soll, was dort zu lesen steht – ich erspare es mir, das zu zitieren –, wir aber schon im Juli 1995 mit Meldungen konfrontiert waren, daß der Fall praktisch aufgeklärt sei und Haftbefehle unmittelbar bevorstünden, dann kann ich sagen: Mir ist der Zeitraum von Juli 1995 bis April 1996 doch etwas zu lange, um mit dem Abwicklungstempo noch zufrieden sein zu können, wobei ich jetzt nicht unterscheiden kann, ob der Grund dafür ein Problem der Sicherheitsexekutive oder ein Problem der Justiz ist, weil ich davon ausgehe, daß selbstverständlich in diesem Stadium auch die Staatsanwaltschaften schon damit befaßt sein müßten. Das wäre wirklich einmal ganz dringend zu diskutieren. Die Erörterung einer Anfrage erlaubt dies aus Zeitraumgründen natürlich nicht, daher merke ich das ausdrücklich an.

Selbstverständlich kommt hochgradige Unzufriedenheit auf, wenn man im Juli 1995 mit der Meldung konfrontiert wird, daß der Fall Ebergassing praktisch aufgeklärt sei und es nur eine Meinungsverschiedenheit hinsichtlich des Tempos der Beantragung von Haftbefehlen gäbe: Nächste Woche – hat es im Juli 1995 geheißen – werden sie beantragt werden. Jetzt ist aber mehr oder weniger ein Stillstand eingetreten. Da kann mich auch Kollege Gaál nicht wirklich trösten, wenn er sagt: Das Strafverfahren läuft. – Ich nehme davon nichts wahr! Ich bin aber der guten Hoffnung, daß uns der Herr Bundesminister, sofern er sich zu Wort melden sollte, seinen Wissensstand über den Stand des Strafverfahrens auf der Formebene – ich will gar keine Details – nicht verschweigen wird. Das ist ein Aspekt, der mir wichtig zu sein erscheint.


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