Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 164

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

gegen Gewalt" laufen. Ich hoffe, daß wir diese mit der Gesetzesänderung schließlich in das Regelwesen überführen können.

Ähnliches gilt für die Regionalisierung der Institution der Gleichbehandlungsanwältin. Sie rennen also bei mir offene Türen ein. Wir haben alle Vorarbeiten geleistet, wir haben einen Ausbauplan vorgestellt. Wir haben die Berechnungen vorgelegt. In einer Zeit, in der 100 Milliarden Schilling eingespart werden müssen, ist eben auch da eine – sagen wir einmal: – Zurückstellung notwendig gewesen. Daß jedoch die Regionalisierung der Institution der Gleichbehandlungsanwälte immer notwendig ist, steht außer Frage. Ich weiß nicht, Frau Abgeordnete Kammerlander, woher Sie das haben: Von "je nach Bedarf" kann gar keine Rede sein. Es gibt einen klaren Ausbauplan, der in jedem Bundesland mindestens eine Gleichbehandlungsanwältin vorsieht. Ich habe im Ausschuß nur gesagt, was ich mit den bescheidenen Mitteln tun kann, die die Frauenministerin hat, die ja zusätzlich nichts bekommen hat. Trotz allem werde ich versuchen, obwohl ich keinen Schilling mehr bekommen habe, einen Pilotversuch in einem Bundesland zu starten. In einem Bundesland, das bereit ist, die notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, werden wir einmal ein Pilotprojekt betreffend diese Gleichbehandlungsanwältin einrichten.

Angeschnitten wurde auch die Frage der Verankerung der De-facto-Gleichberechtigung von Frauen in der Verfassung. – Selbstverständlich ist das ein aktuelles Thema. Wir haben das ja besprochen. Ich habe auch gesagt, daß ich auf Sie zukommen werde, damit wir eine gemeinsame Formulierung finden.

Auch in diesem Zusammenhang sage ich noch einmal: Wir sind so weit nicht auseinander. Wenn uns das wichtig ist, dann glaube ich auch, daß wir das umsetzen können, und ich akzeptiere nicht, daß wir das auf die EU schieben und sagen: Na also, da brauchen oder da können wir nichts machen, weil die EU anderes mit diesem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vorsieht.

Das ist nicht der Fall. Wir haben diese Änderung in der Verfassung lange vorbereitet, bevor überhaupt von einem EuGH-Urteil die Rede war. Es ist nach wie vor so, daß es ja nicht nur darum geht, die Gleichbehandlung im Bundesdienst abzusichern – das wird fälschlicherweise immer miteinander vermengt –, sondern es geht darum, in der Verfassung die De-facto-Gleichbehandlung sozusagen als Staatsziel festzuschreiben – also festzuschreiben, daß uns das in Österreich wichtig ist. Das ist die Idee daran.

Noch einmal: Ich glaube, wir sind nicht so weit auseinander. Ich hoffe, daß wir bei diesen genannten Initiativen – und ich könnte da fortfahren, aber in Anbetracht der späten Stunde will ich das nicht tun – gemeinsame Möglichkeiten finden und daß wir das eine oder andere auch positiv weiterbringen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

22.11

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zum Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Leikam. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.11

Abgeordneter Anton Leikam (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich wende mich nun von der Frauenpolitik ab (Abg. Schaffenrath: Da sind wir überrascht!) und einem anderen Thema zu. (Abg. Ing. Meischberger: Leikam, verstehst du nichts von Frauen?) Doch, doch. (Abg. Ing. Meischberger: Verstehst du nichts von Frauen?) Meischberger, du verstehst etwas vom Auf-das-Handerl-Geben, gelt?

Ich möchte mich einem anderen Thema zuwenden, nämlich dem Rechnungshof – auch ein Kapitel der Obersten Organe. Der Herr Rechnungshofpräsident ist schon über zehn Stunden hier, aber niemand hier hat heute über diese wichtige Einrichtung gesprochen. Damit der Herr Rechnungshofpräsident heute nicht ganz umsonst in das Hohe Haus gekommen ist, darf ich mich in einigen Fragen mit dem Rechnungshof beschäftigen. – Natürlich in aller Kürze, das möchte ich gleich dazusagen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite