Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 319

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schon vor dem Beschluß des 2. Verstaatlichungsgesetzes abgeschlossen wurden, die Situation, daß die TIWAG, daß sowohl Tirol als auch zum Teil Vorarlberg aus Süddeutschland Atomstrom importieren. Es gibt also hier kein Importmonopol des Verbundes, und aufgrund der Tatsache, daß dieser Strom ziemlich billig ist, wird er sehr, sehr gerne abgenommen und importiert.

Die Aufhebung des Importmonopols, das für den Osten Österreichs nach wie vor zu 100 Prozent gültig ist, würde bedeuten, daß Österreich natürlich mit Atomstrom überschwemmt wird. Es gibt einen enormen Überschuß in Europa – Sie brauchen sich ja nur die Zahlen selbst durchzusehen, Sektionschef Zluwa, der hier anwesend ist, wird sie Ihnen sicherlich geben können. Und Atomstrom ist unglaublich billig; er ist noch billiger als unser Wasserkraftstrom, um einiges sogar. Also wird vor allem, auch wegen der regionalen Nähe, die OKA, die oberösterreichische Landes-EVU, die dann wahrscheinlich in den Mehrheitsbesitz der Bayern-Werke übergehen wird, vorwiegend Atomstrom importieren, und die Haushalte werden vorwiegend mit Atomstrom versorgt werden. Wir können sämtliche Forderungen und sämtliche Initiativen und Ideen über erneuerbare Energieträger für viele, viele Jahre wirklich vergessen.

Es wäre unmöglich, hier noch nationale Energiepolitik zu machen, und es widerspricht jeder Forderung und jedem bisher verbal gefaßten Vorsatz, daß sich Österreich dafür einsetzt, daß es ein atomkraftfreies Mitteleuropa geben soll. Die Aufhebung des Importmonopols von seiten des Verbundes, so wie Sie sie vorschlagen, würde einfach bedeuten, daß Österreich in den nächsten Jahren eine ganze Menge an billigen Atomstromimporten zu verzeichnen hätte.

Zur Preisgestaltung und zur Marktspaltung wird es deshalb kommen, weil Sie ja im Gegenzug dem Verbund versprochen haben, daß er dafür Großabnehmer versorgen darf. Unabhängig davon, daß das zum Teil bisher schon möglich war, ist das ja keine Einbahnstraße. Die EU-Binnenmarktrichtlinie kommt, und sie wird mit Sicherheit kommen, egal, welches der beiden Konzepte, die sich derzeit im Wettstreit befinden, sich durchsetzen wird. Aber eines wird ganz sicher passieren, nämlich daß sich Großabnehmer in Zukunft auf jeden Fall aussuchen können, woher sie den Strom, den sie brauchen, beziehen.

Das heißt, der Verbund wird nur dann, wenn überhaupt, anbieten können, wenn er entsprechend billigen Strom zur Verfügung hat. Viel eher wird es dazu kommen, daß die Großabnehmer zurückgreifen werden entweder direkt auf die Billigproduzenten des Atomstroms oder eben auf ausländische EVUs, die mit billigem Strom im Überschuß versorgt werden. Das wird dazu führen, daß es sich zwar die Großabnehmer ideal ausmachen können mit den einzelnen Anbietern, sei das jetzt der Verbund oder ein ausländisches EVU, daß aber die Kleinabnehmer, die Summe der Haushalte, überhaupt nicht von dem sogenannten neuen Wettbewerb profitieren werden. Der Wettbewerb wird in diesem Fall nur für die Großabnehmer gelten. In diesem Bereich wird es tatsächlich zu billigerem Strom kommen, da wird es sogar zu einer massiven Verbilligung kommen; sie werden enorm profitieren.

Wer überhaupt nicht profitieren wird und wer zum Teil wahrscheinlich sogar noch etwas mehr wird zahlen müssen, weil sich das dann auch für ein österreichisches EVU oder für den Verbund ausgehen muß, das ist die Summe der Kleinabnehmer, die Summe der Kleinverbraucher, die offensichtlich völlig vergessen wird. Und das ist die Marktspaltung, von der wir hier sprechen und die es zu vermeiden gilt. Ich hoffe doch sehr, daß von seiten der Sozialdemokraten ein großer Einspruch erfolgen wird zu den Plänen, die von seiten des Wirtschaftsministers kommen. (Beifall bei den Grünen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die restliche Redezeit für die grüne Fraktion ist fünf Minuten.

Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (fortsetzend): Ich komme auch schon zum Schluß.

Least-cost-planning haben Sie kurz angeführt. Auch das ist nur dann sinnvoll, wenn es nicht von den Landesversorgern, von den Elektrizitätswerken gemacht wird. Selbstverständlich muß das von unabhängigen Wissenschaftern, von einer, wie immer man das dann gestaltet, entsprechenden Expertenkommission gemacht werden, aber sicherlich nicht von den Energieversorgern selbst. So kann es nicht gehen, denn das würde auch die Beibehaltung des Status quo bedeuten.


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