Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 605

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– so Pauli Kiss – stellt er einen Freibrief für alle terroristischen Aktivitäten der PKK in Österreich aus.

Er sagte weiters: Hier handelt es sich um eine kriminelle Organisation, und hier hat der Minister gegen die Rechtsgrundsätze in Österreich verstoßen, vor allem deshalb verstoßen, weil es – wie er dann in einer Anweisung vom 21. April 1995 entschieden hat – keine Konsequenzen zu ziehen gibt, erst dann, wenn es zu Anschlägen kommt, die auf dieses Büro zurückgeführt werden können. – Darüber hat sich der ehrenwerte Pauli Kiss in einer Pressekonferenz entsprechend mokiert.

Und Kiss hat Konsequenzen gefordert! Er hat gesagt: Aufgrund der Tatsache, daß der Innenminister nicht nur auf die Gesetze der Republik vereidigt ist, sondern auch in seiner Funktion einer der obersten Hüter der österreichischen Rechtsordnung ist – womit er recht hat –, ist der wissentliche Bruch der österreichischen Gesetze durch ihn nicht tolerierbar. – So der ehrenwerte Pauli Kiss, wie er hier steht. Und dann sagte er: Die einzig sinnvolle Lösung erscheint daher ein sofortiger Rücktritt dieses Herrn Minister Einem! – So der ehrenwerte Pauli Kiss. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Nun gut, wir wollen heute gar nicht den Rücktritt dieses Herrn Ministers Einem fordern, obwohl er längst fällig wäre und er von sich aus diesen Schritt setzen müßte, aber wir wollen die Vorgänge rund um diese Weisung untersuchen lassen. Und wir wollen den ehrenwerten ÖVPlern Kiss und Klubobmann Khol die Gelegenheit geben, ihre Ehre in der Form wiederherzustellen, daß Sie unserem Antrag zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.38

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. Er hat das Wort. (Rufe und Gegenrufe zwischen der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.38

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Fragestellung, die wir beantworten müssen, um unser Stimmverhalten für den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu entscheiden, ist eine politische. Sie hat schon auch ein paar strafrechtliche Facetten, aber sie ist in erster Linie eine politische Fragestellung. Ich wende mich zuerst den strafrechtlichen Aspekten zu.

Es gibt eine Voruntersuchung. Daß darüber diskutiert wird, ist im übrigen ein Problem eigener Art, weil das Wesen der Voruntersuchung ist... (Abg. Dr. Fuhrmann: Es gibt keine Voruntersuchung! Das ist eine Vorerhebung!)

Es gibt Vorerhebungen. Ich bedanke mich herzlich, denn das ist ein wesentlicher Unterschied! Ich war kurz unkonzentriert.

Es gibt Vorerhebungen, und daß darüber diskutiert wird, ist eben ein Problem besonderer Art, denn es ist die unterste Ebene der Prüfung über die mögliche Einleitung eines tatsächlichen Strafverfahrens, allerdings bereits in einer Form, daß man es eben untersucht; üblicherweise sind Vorerhebungen daher kein Gegenstand öffentlicher Erörterungen.

Daß dieses Verfahrensstadium in diesem Fall zum Gegenstand öffentlicher Erörterungen gemacht wird, ist für sich genommen ein Zeichen einer gewissen Rechtsunkultur. Denn Sinn der Vorerhebungen ist es ja, Abklärungen zu treffen und dann eine Entscheidung zu finden, ob man weiter fortfährt oder nicht, ohne dabei die möglicherweise in der Folge nicht einmal in den Anklagestand versetzten Personen sofort öffentlich zu diskreditieren. Ich erwähne das nur.

Aber jedenfalls wissen wir jetzt, daß es das gibt. Daher steht die Frage, ob hier Rechtswidrigkeiten vorgelegen sind oder nicht, auf einer ganz bestimmten Ebene unseres Rechtsstaates in Erörterung, und das soll so sein. Das soll so sein, das wird seinen Gang nehmen. – Soweit der rechtliche Aspekt.


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