Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 24

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Die Prinzipien der Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Universitäten müssen durch eine Beschleunigung des gesamten Reformprozesses realisiert werden. Kurz fünf Thesen dazu, Herr Bundesminister:

Wir dürfen uns nicht abbringen lassen von der Umsetzung des UOG 1993, wie es von manchen Stimmen gefordert wird, von denen diese Organisationsreform in Geiselhaft zur Erreichung kurzfristiger, taktischer Zielsetzungen genommen wird. Da erwarte ich härtesten Widerstand und die Entschlossenheit der Durchsetzung Ihrer Zeitpläne. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich glaube, wir sollten die Autonomie, so wie sie in einer ersten Stufe 1993 geschaffen wurde, noch vertiefen. Was meine ich damit? – Wir sollten alle haushaltsrechtlichen Möglichkeiten ausnützen, um die Budgetsituation auf den Universitäten flexibler zu machen, den Entscheidungsspielraum der Reformuniversitäten auszuweiten und diesem Universitätsmanagement, dem neuen Universitätsmanagement auch tatsächlich die Möglichkeit geben, eine mehrjährige Finanzplanung in seinem Bereich einzuführen und auch verläßlich durchsetzen zu können.

Vielleicht bin ich da nicht ganz der Meinung des Kollegen Nowotny. – Ich glaube jedenfalls, daß die im Koalitionsabkommen vereinbarte Zulassung von ausländischen Universitäten nach einem Akkreditierungsvorgang, Bewertungsvorgang, auch ein wichtiger Schritt wäre, um den Wettbewerb als Entdeckungsprinzip für bessere Lösungen hier in Österreich durchzusetzen. – Herr Bundesminister, setzen wir diesen Schritt!

Über einen zweiten wichtigen Eckstein sind wir in der Umsetzung noch nicht gekommen: das ist das Universitätenkuratorium. Herr Bundesminister! Bitte schaffen Sie die Rahmenbedingungen dafür, daß dieses Universitätenkuratorium als strategische Einheit zur mittel- und langfristigen Orientierung unserer Universitäten tatsächlich wirksam wird. Stichwort Evaluierung, Stichwort Schwerpunktsetzung, ja Stichwort Masterplan für die Universitätsentwicklung. Das ist ein ganz wesentlicher Schritt.

Drittens: Das Hochschullehrer-Dienstrecht steht unmittelbar in Diskussion. Ich bin froh darüber, daß sich die Breite der Diskussion der Beteiligten auch erhöht hat und so jetzt alle Gruppen einbezogen sind.

Aber es gibt ein Prinzip, und ich bitte, auf einen Widerspruch aufmerksam machen zu dürfen, Herr Bundesminister, ein Widerspruch, der nämlich besteht, daß wir beim Dienstrecht auf die Flexibilität bei den jungen Forschern, bei den Assistenten nicht vergessen dürfen. In einer Zeit, in der die Zahl der Dienstposten nicht steigen wird, müssen wir auch für unsere jungen, für unsere neuen Forscher entsprechend Platz an den Universitäten haben.

Fünfter und letzter Punkt, Herr Bundesminister: Es muß auch neues Geld für unsere Universitäten und Forschungseinrichtungen – auch in einer Phase der Budgetkonsolidierung – geben. Stichwort dazu wäre: Kooperation der Universitäten mit der Wirtschaft, gemeinsame Einrichtungen (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen) – ich bin sofort am Ende –, die Forcierung der Inanspruchnahme von EU-Mitteln, neue Wege bei der Drittmittelakquisition.

Herr Bundesminister! Meine Erfahrungen mit Strukturproblemen sind die: Man muß sie entschlossen anpacken. Abwarten und Tee trinken wird keine Antwort sein, um auf diese Fragen auch entsprechende Antworten zu finden. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Nowotny .)

10.32

Präsident Dr. Heinz Fischer : Schlußsätze haben offenbar unterschiedliche Längen.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Brauneder. Er hat das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

10.32

Abgeordneter MMag. Dr. Willi Brauneder (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wenn ich zum Thema Universitäten das Wort ergreife, dann deshalb, um der zumindest subjektiv berechtigten Sorge um einen wesentlichen Teil unseres kulturellen Erbes –


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