Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 149

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Noch etwas: Ich habe da ein Flugblatt, das die Eferdinger Gemüsebauern verteilt haben. Darauf steht geschrieben: Wir bekommen keine Erntehelfer aus dem Inland. Arbeitslose haben kein Interesse, in der Landwirtschaft zu arbeiten.

Jetzt müssen wir uns einmal überlegen: 50 000 arbeitslose Ausländer und 250 000 arbeitslose Inländer, 300 000 Arbeitslose also. Und von diesen 300 000 Arbeitslosen ist keiner bereit, zu ganz normaler Bezahlung den Bauern bei der Ernte zu helfen. Glauben Sie nicht, daß da irgend etwas am System nicht stimmt? Ich kann Ihnen sagen, was nicht stimmt: 8 000 S Arbeitslosengeld. Wissen Sie, wie hoch der Lohn eines Landarbeiters ist? – 9 200 S! Und da ist das Problem: Wenn ich 8 000 S fürs Nichtstun bekomme, dann werde ich nicht drei Monate Gurkerl oder Beeren pflücken. Deshalb gibt es in Österreich keinen einzigen Arbeitslosen, der dazu bereit ist. Wir müssen uns vielleicht, bevor wir einen neuen Zuzug fordern, einmal überlegen, was bei den Zumutbarkeitsbestimmungen zu ändern ist. Da müssen wir ansetzen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.48

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.48

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Ausländerpolitik, das Arbeitskräftepotential von ausländischen Arbeitskräften sowie die Zuwanderung können sich immer nur nach der jeweiligen Arbeitsmarktlage in dem jeweiligen Land richten, nur daran kann sie sich orientieren. Wenn wir in der Vergangenheit auch ein Potential von ausländischen Arbeitskräften gebraucht haben, so muß sich das jetzt eben nach den Gegebenheiten, die wir heute in Österreich vorfinden, richten.

Die Zuwanderungsquote wird von 16 500 Ausländern auf 18 000 Ausländer pro Jahr erhöht, wobei Studenten, Pensionisten, Auszubildende und jene, die sich privat in Österreich aufhalten, in dieser Quote nicht enthalten sind. Diese Gruppe macht aber zirka 6 000 Personen aus, und aufgrund der Familienzusammenführung werden weitere 12 000 Personen pro Jahr dazukommen, sehr geehrte Damen und Herren, plus den Schlüsselkräften, deren Zahl mit 1 500 angenommen wird.

Es ist also zu berücksichtigen, daß es zu einer massiven Belastung der österreichischen Steuerzahler, der österreichischen Bevölkerung kommt und daß die österreichischen Arbeitskräfte genauso wie die ausländischen Arbeitskräfte, die in Österreich beschäftigt sind, natürlich um ihren Arbeitsplatz bangen. Denn wir kennen ja die Gruppen, die dann vom Arbeitsmarkt verdrängt werden: ältere Arbeitnehmer, ausländische Arbeitnehmer und Frauen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ungelöst ist auch das Problem der bosnischen Flüchtlinge, denn von den 85 000, die in Österreich Aufenthalt gefunden haben, haben 54 000 eine Aufenthaltsbewilligung und wollen nicht, ja können auch nicht zurück in die Heimat. Diese müssen auf dem österreichischen Arbeitsmarkt Fuß fassen, bevor wir neue nach Österreich hereinlassen.

Auch die 51 000 türkischen Beschäftigten sind laut Entscheid des Europäischen Verwaltungsgerichtshofes vom 2. Mai 1996 aus der Quote zu nehmen, denn da gilt das Assoziationsabkommen zwischen EWG und Türkei aus dem Jahre 1963, das besagt, daß nach vier Jahren legaler Beschäftigung Türken aufenthaltsrechtlich EU-Bürgern gleichgestellt sind. Es sind 40 000 dieser 51 000 türkischen Beschäftigten bereits mehr als vier Jahre in Österreich ansässig, sie fallen aus dieser Quote ebenfalls heraus.

Was die Familienzusammenführung betrifft, sehr geehrte Damen und Herren, so gibt es ein Erkenntnis des Europäischen Verfassungsgerichtshofes, worin es heißt: Wenn es möglich ist, in die Heimat zurückzukehren, so kann die Zusammenführung der Familie auch dort erfolgen – natürlich nur dort, wo keine Kriegszustände sind. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Heute ist schon gesagt worden, Ausländer zahlen mehr an Sozialversicherungsbeiträgen ein, als sie herausbekommen. Diese Sozialleistungen werden


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