Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 181

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Frau Kollegin.

Zu Punkt 4 berichtet Herr Abgeordneter Auer. – Bitte sehr.

Berichterstatter Jakob Auer: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage 7 der Beilagen betreffend das Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen samt Anlagen und Erklärung.

Die gegenständliche Konvention zielt auf verstärkte Zusammenarbeit mit dem Ziel einer wirksamen Emissionsbeschränkung sowie auf Zusammenarbeit zur Erhebung des Ist-Zustandes der Gewässer innerhalb sowie zwischen den Vertragsstaaten ab, wodurch primär die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Gewässerverschmutzungen verringert werden sollen.

Anläßlich der Behandlung am 5. März dieses Jahres wurde mehrstimmig beschlossen, dem Nationalrat einen Antrag im Sinne des Art. 49 Abs. 2 B-VG über die Kundmachung der französischen und russischen Sprachfassung des Übereinkommens außerhalb des Bundesgesetzblattes zu unterbreiten.

Weiters vertritt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft die Auffassung, daß dieser Staatsvertrag im Sinne des Art. 50 Abs. 2 BVG durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1. Das Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen samt Anlagen und Erklärung (7 der Beilagen) wird genehmigt.

2. Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

3. Die französische und russische Sprachfassung des Übereinkommens ist gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, daß diese im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Abgeordneter.

Nunmehr berichtet Herr Abgeordneter Schrefel zu Punkt 5. – Bitte sehr.

Berichterstatter Josef Schrefel: Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, und zwar über den Entschließungsantrag 26/A (E) der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und Genossen betreffend land- und forstwirtschaftliche Standortsicherung.

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung vom 5. März 1996 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Abgeordneter.

Schließlich berichtet Herr Abgeordneter Freund zu Punkt 6.

Berichterstatter Karl Freund: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft für die Jahre 1996 und 1997 gemäß § 9 Abs. 2 Landwirtschaftsgesetz.


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