Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 182

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Die Bundesregierung hat am 15. März den vorliegenden Bericht beschlossen und an den Nationalrat zur Behandlung weitergeleitet. Dieser Bericht wurde am 20. März 1996 dem Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft zugewiesen.

Die Situation der österreichischen Landwirtschaft ist durch schwierige Anpassungsprozesse an das System der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gekennzeichnet. Die nächsten Jahre werden wichtige Weichenstellungen für den Fortbestand einer bäuerlichen und ökologischen Landwirtschaft in der EU bringen.

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung vom 29. März 1996 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft für die Jahre 1996 und 1997 gemäß § 9 Abs. 2 Landwirtschaftsgesetz zur Kenntnis nehmen.

Herr Präsident! Für den Fall, daß es Wortmeldungen gibt, ersuche ich, die Debatte fortzusetzen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke herzlich.

Die Debatte ist für drei "Wiener Stunden" ausgelegt. Das heißt: SPÖ 45 Minuten, ÖVP 42 Minuten, Freiheitliche 39 Minuten, Liberales Forum und Grüne je 27 Minuten.

Zum Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Aumayr. – Bitte sehr.

22.09

Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Der Grüne Bericht 1994 ist so "aktuell" wie die Wettervorhersage von vorgestern. Das einzige, was sicher ist, ist, daß seit 1994 wieder Zigtausende Bauern ihre Bauernhöfe verlassen mußten.

Seit 1. Jänner 1995 ist nämlich in der Agrarpolitik kein Stein mehr auf dem anderen geblieben. Die Agrarpolitik wird jetzt zu 100 Prozent in Brüssel geregelt, und es wird auch dort entschieden. Die Bauern sind mit einer Flut an Formularen wahrlich zugedeckt worden; die Kammerbeamten haben dadurch eine Daseinsberechtigung bekommen. Ich frage mich nur, was die Kammerbeamten nach dem Auslaufen der Förderungen machen werden, denn dann gibt es keine Anträge mehr zu stellen.

Aber man hat einen neuen Zwingherrn für die Bauern gefunden, und zwar die AMA. Die Bauern befinden sich in der Geiselhaft der AMA, neben den Kammern mit Zwangsmitgliedschaft hat die AMA Machtinstrumente in die Hand bekommen, und diese kann jetzt wirklich über Sein oder Nichtsein der Bauern entscheiden.

Man muß sich das einmal vorstellen: 16 Aufsichtsräte sind da installiert worden, und pro Nase bekommen diese Aufsichtsmitglieder pro Jahr 220 000 S!

Gleichzeitig hat man den Bauern zum AMA-Knecht gemacht. Darüber gibt es einen Bericht in den "Salzburger Nachrichten". Herr Kollege Schwarzböck! Sie haben nie entgegnet. Also muß das stimmen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Neben der Umsetzung der Agrar-EU-Marktordnung hat diese AMA jetzt auch die Vermarktung agrarischer Produkte übernommen. Das AMA-Gütesiegel, für welches die Bauern bezahlen, kommt jedoch auch auf Produkte, deren Inhalt nicht zu 100 Prozent aus Österreich stammen muß. Diese Gütesiegelzeichen werden etwa auch an einer Wurst angebracht, deren Inhalt nur zu 75 Prozent in Österreich erzeugt wird. Dieses AMA-Gütesiegel bekommt jetzt auch der


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