Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 13

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wir glauben daher, mit diesen Maßnahmen alles getan zu haben, um unter Beweis zu stellen, daß wir den berechtigten Kampf gegen Geldwäsche ernst nehmen, und ich glaube, es gibt überhaupt kein rechtliches und schon gar kein politisches Argument, eine Änderung bei den 25 Millionen anonymen Sparbüchern, die die Österreicher haben und die sich überhaupt nicht zur Geldwäsche, zum Weißwaschen von irgendwelchen Drogengeldern eignen, herbeizuführen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Dr. Jörg Haider: Herr Bundesminister! Es hat trotzdem erhebliche Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Bundesregierung gegeben. Der Justizminister hat sich für die Aufhebung der Anonymität der Sparbücher ausgesprochen, Staatssekretär Schlögl spricht von der Notwendigkeit einer Einmallegitimation bei den Sparbüchern in der Zukunft.

Wie erklären Sie sich diese Widersprüche, wenn ohnedies alles so einhellig verhandelt worden ist? Gab es bei den Verhandlungen in Brüssel vor dem 12. Juni 1994 keine Gespräche über die Beibehaltung der Anonymität?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Es gibt natürlich Meinungsfreiheit. Jeder kann seine Meinung haben. Die Linie der Bundesregierung habe ich hier wiedergegeben, und die ist, glaube ich, rechtlich und politisch gut abgesichert.

Übrigens gibt es seit kurzem, seit wenigen Tagen, ein eigenes Gutachten von Universitätsprofessor Markus Achatz über die Vereinbarkeit der österreichischen Anonymität mit der Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union. Darin wird eigentlich rechtlich genau unsere Position wiedergegeben. Am Ende wird bei einem rechtlichen Streitfall – wie das in Hunderten anderen Fällen auch schon der Fall gewesen ist – der Europäische Gerichtshof urteilen. Das ist nichts Besonderes. Ich glaube, wir können das gut argumentieren.

Einzelmeinungen gibt es, das ist klar, die können auch abweichend sein, wichtig ist, daß wir eine klare Linie gegenüber Brüssel und gegenüber dem Europäischen Gerichtshof vertreten. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Auer. – Bitte sehr.

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich begrüße sehr dieses klare Bekenntnis zur Beibehaltung der österreichischen Anonymität, trotzdem die Frage: Was geschieht mit den – wie Sie selbst ausgeführt haben – 25 Millionen anonymen Sparbüchern in Österreich?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Abgeordneter! Ich möchte es noch einmal wiederholen: Ich kann mir nicht vorstellen, daß es irgendeinen vernunftbegabten Mafioso aus Osteuropa, aus Afrika oder von sonstwo gibt, der mit einem Koffer voll anonymer Überbringersparbücher ankommt, die ja eigentlich Geldersatz sind und bar eingezahlt werden müssen. Da gibt es keine elektronischen Banküberweisungen oder irgend etwas; hier muß das Geld physisch genommen und eingezahlt werden. De facto ist so ein Überbringersparbuch – mit oder ohne Losungswort – nichts anderes als Geldersatz. Wenn der mit einem Koffer voll solcher Sparbücher, die im Durchschnitt 80 000 S Einlage haben, glaubt, besonders intelligent zu wirtschaften, dann sollte er seinen Beruf als Mafioso blitzartig zurücklegen, denn dafür ist er ganz sicher ungeeignet. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)

Aber jedenfalls ist es schon rein technisch – und man soll ja immer den Hausverstand einschalten, auch von seiten der Kommission – unmöglich, 25 Millionen bestehende anonyme Sparbücher, von denen man gar nicht wissen kann, wem sie gehören, jetzt zwangsweise zu legitimieren. Das geht gar nicht, daher kann jeder beruhigt sein Sparbuch weiterbehalten. (Bei


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite