Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 12

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Beginn der Sitzung: 9.01 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dr. Heinrich Neisser, Dritter Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, die Plätze einzunehmen.

Ich eröffne die 25. Sitzung des Nationalrates.

Als verhindert gemeldet für die heutige Sitzung sind die Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Mag. Stadler, Ellmauer, Dr. Petrovic und Dr. Mertel.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Für diese Sitzung hat der Bundeskanzler über eine Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung wie folgt Mitteilung gemacht:

Bundesminister für Inneres Dr. Einem wird durch die Frau Bundesministerin Dr. Christa Krammer vertreten.

Fragestunde

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nunmehr zur Fragestunde.

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die 1. Anfrage stellt Herr Abgeordneter Dr. Haider (Freiheitliche) an den Herrn Außenminister. Ich bitte um Formulierung der Frage.

Abgeordneter Dr. Jörg Haider: Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

5/M

Wird Österreich die Anonymität bei Sparbüchern uneingeschränkt aufrechterhalten können?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Vizekanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Abgeordneter! Ich hoffe es, und zwar aus guten rechtlichen Gründen. Österreich hat den Kampf gegen die Geldwäsche immer sehr ernst genommen. Ich habe übrigens als Außenminister dem Hohen Haus in diesen Tagen zwei internationale Übereinkommen zur Ratifizierung vorgeschlagen, mit denen gerade dieser Kampf gegen Drogengelder und Geldwäsche sehr ernst genommen werden soll.

Wir haben dem Parlament eine Bestimmung vorgelegt, daß mit 1. Juli 1996 keine anonymen Wertpapierkonten mehr eingerichtet werden dürfen, und es gibt ja bereits seit 1987, dann modifiziert und verbessert 1989 und 1992, eine sogenannte Sorgfaltspflichtserklärung aller österreichischen Kreditinstitute, daß sich erstens bei Fremdwährungskonten, auf die mehr als 200 000 S erlegt werden, jeder legitimieren muß und daß beim Auftreten auch nur des leisesten Verdachtes sofort an die Behörden gemeldet werden muß.


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