Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 67

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Lieferung –, wenn keine Bankgarantie dafür gelegt wurde, würde ich das im günstigsten Fall als "fahrlässig" bezeichnen.

Wenn aufgrund vorzeitiger Zahlungen, wie seitens des Bundesministeriums unter den Spielregeln der Kameralistik argumentiert wurde, Zinsgutschriften zwar erfolgten, diese Zinsgutschriften aber nicht abgehoben beziehungsweise nicht für noch ausstehende Beschaffungsvorgänge umgewidmet wurden, so ist ein solcher Vorfall ebenfalls als sehr merkwürdig, vielleicht auch als fahrlässig zu bezeichnen. Oder man geht einen Schritt weiter und sagt: Da liegt ein eindeutiger Fall von Lieferantenbevorzugung vor.

Wenn einmal offiziell behauptet wird, es hätten grundsätzlich alle Bewerber Chancen, zum Zug zu kommen, kurze Zeit darauf aber sagt man, die Franzosen eigentlich nicht, denn da steckt ein deutsches Unternehmen dahinter – obwohl ein Jahr zuvor in einem anderen Beschaffungsvorgang ein Auftrag so mir nichts, dir nichts an einen deutschen Hersteller vergeben wurde –, so treten da einige Widersprüche zutage.

Wenn die Option nicht wahrgenommen wurde, in Schwedenkronen zu fakturieren, obwohl es angeboten worden war, und dann sinkt – jeder hat das gewußt – die Schwedenkrone, so ist das – im gelindesten Fall – auch fahrlässig, meine Damen und Herren. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Es gäbe da noch eine Menge anderer Dinge, die jedenfalls Anlaß zum Nachdenken geben. Jeder für sich kann seine eigenen persönlichen Schlußfolgerungen daraus ziehen; das bleibt jedem unbenommen. Ich tue das für meinen Teil; meine Fraktion tut das auch.

Meine Damen und Herren! Provisionszahlungen, die nachvollziehbar wären, hat es keine gegeben, aber es bleiben genug Vorwürfe, die im Ausschuß nicht entkräftet werden konnten. Aus diesen Gründen wird meine Fraktion diesen Rechnungshofbericht nicht zur Kenntnis nehmen, denn, Herr Kollege Lukesch: Zu viele Zweifel gibt es, und wenn man... (Abg. Dr. Lukesch: Vorher kritisieren, und dann nehmt ihr den Bericht nicht zur Kenntnis!) Hören Sie mir zu! Sie müssen ja nur einmal einer Logik folgen, Herr Kollege! Folgen Sie einmal einer Logik! (Abg. Wurmitzer: Das ist aber nicht leicht, deiner Logik zu folgen!) Zu viele Zweifel sind bestehen geblieben, als daß man zur Tagesordnung übergehen könnte. Aber wenn man einen Bericht zur Kenntnis nimmt, dann heißt das im Regelfall, daß er gedanklich sozusagen aus der Beschäftigungsmaterie verschwindet: Man hat sich damit abgefunden, man nimmt das zur Kenntnis und sagt, es ist eigentlich ohnehin alles in Ordnung.

Aus diesem Grund also, Herr Kollege Lukesch, werden wir diesen Bericht nicht zur Kenntnis nehmen. Ich hoffe nur, daß aus diesem Bericht im Bereich des Beschaffungswesens wenigstens die eine oder andere Konsequenz für die Zukunft gezogen wird, damit wir uns vielleicht in Zukunft bei solchen Beschaffungsvorgängen um 30 oder 40 Prozent weniger im Rechnungshofausschuß wiederfinden. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

13.00

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Lukesch. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.00

Abgeordneter Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Herr Kollege Firlinger! Sie haben mich (Abg. Wabl: Schwer enttäuscht!) gerade des Mangels der Logik geziehen. Ich vermag Ihre Logik aber auch nicht nachzuvollziehen (Abg. Mag. Firlinger: Das glaube ich!) , denn Sie sagen auf der einen Seite, der Rechnungshof zeige hier viele kritische Dinge auf, auf der anderen Seite nehmen Sie aber diese kritischen Dinge offenbar nicht zur Kenntnis. (Abg. Mag. Firlinger: Sie haben den letzten Absatz nicht gehört!) Dann wird es so sein, daß Sie auch diese kritischen Dinge hinterfragen und sagen: Es ist eh alles in Ordnung. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Firlinger: Nein! Da haben Sie mir nicht zugehört, Herr Kollege!)


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