Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 177

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.58

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Relativ spät, aber doch diskutieren wir heute eine Reihe von Gesetzen aus dem Schul- und Unterrichtsbereich. Daß es etwas später ist, ist vielleicht nicht ganz so dramatisch, weil Schule ja alle interessiert. (Abg. Dr. Höchtl: Abendschule!) Immerhin geht es um rund 1,2 Millionen Schülerinnen und Schüler, von denen wahrscheinlich viele jetzt bei den Hausaufgaben sitzen oder zu Hause für die letzten Prüfungen vor dem Schulschluß lernen, es geht um rund 120 000 Lehrerinnen und Lehrer, und es geht um sehr, sehr viele Eltern.

Heute setzen wir ein paar wichtige Schritte, Kollegin Schaffenrath. Wir können darüber streiten, wie groß sie sind oder wie viele Schritte es sind, aber du hast eingefordert, sie müßten in die richtige Richtung gehen, und du hast darüber hinaus gesagt, es müssen große Schritte sein. (Abg. Schaffenrath: Mutige Schritte!) Ich sage nicht, daß es große Schritte sind, sie gehen aber jedenfalls in die richtige Richtung, und sie sind wichtig. Es sind Schritte, die in anderen Bereichen – auch des öffentlichen Dienstes – erst einmal gegangen werden müssen. Dort sind sie nämlich noch nicht gegangen worden, während wir jetzt im Schulbereich bereits diese Vorschläge und diese Neuerungen durchführen. (Beifall bei der SPÖ und des Abg. Dr. Höchtl .)

Es geht um die Schulraumüberlassung, es geht auch um sonstige Drittmittel – nicht nur um die Schulraumüberlassung, über die immer geredet worden ist –, es geht um den Schulleiter oder die Schulleiterin auf Zeit, und es geht um Fragen der Objektivierung, der Dienstbeurteilung bis hin zu Fragen der Entlassungen.

Denn das ist bis jetzt in der Diskussion kaum erwähnt worden, und das war auch im Ausschuß kein Thema, obwohl es Teil dieses Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes ist, daß es in Zukunft, wenn jemand offensichtlich nicht fähig ist, die Leistungen zu erbringen, die für den Unterricht notwendig sind und die wir unseren Kindern schuldig sind, leichter sein wird, auch eine Entlassung auszusprechen. Ich glaube, das ist auch etwas, was der Qualität unserer Schule sehr guttun wird. (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Neben dem, was in den Berichten bereits nachlesbar ist oder von meinen Vorrednern schon gesagt wurde, möchte ich mich nur auf ein paar Dinge konzentrieren. Der Direktor, die Direktorin auf Zeit. – Hier gibt es zwei unterschiedliche Anträge. Es ist nicht euer Antrag, den die Freiheitlichen hier gebracht haben, wenngleich es mich auch etwas wundert, daß wir im Ausschuß nichts davon gehört haben. Jetzt auf einmal kommt der Vorschlag mit fünf Jahren. Also der Unterschied – wenn ich das richtig mitgehört habe – ist: zunächst für fünf Jahre und dann auf Dauer. Es geht also um ein Jahr. Wo hier die Verbesserung liegt, das müssen Sie mir erst einmal erklären. Wo wir uns aber unterscheiden, das ist, daß wir in der jetzigen Phase jenen Schritt gehen, den wir auch mit den zuständigen Gewerkschaften aushandeln konnten, deren Zustimmung auch vorliegt, wo es darum geht, daß in der ersten Phase, in der man feststellen kann, ob jemand als Direktorin oder als Direktor geeignet ist – in diesen vier Jahren muß man das feststellen können –, auch zu entscheiden sein wird, ob eine Verlängerung erfolgt. Wenn diese Bewährung als Direktor nicht stattgefunden hat, dann gibt es eben keine weitere Verlängerung.

Das, so meine ich, ist doch ein qualitativer Schritt, und ich möchte jenen Bereich des öffentlichen Dienstes kennen, der diesen Schritt bereits gegangen ist. Es gibt ihn nämlich nicht. Der Vergleich mit der Privatwirtschaft, liebe Kollegin Schaffenrath, hat etwas für sich, aber es ist wirklich ein typisch hinkender Vergleich. Dann zahlen wir den Direktoren auch das, was ein Bankdirektor einer kleinen Filiale irgendwo auf dem Land bekommt, und dann geben wir ihnen auch die Abfertigung, wenn es nicht zu einer Verlängerung kommt. Dann bin ich gespannt, was die Bevölkerung dazu sagen wird, ob das besser ist oder ob diese Lösung nicht als erster Schritt durchaus passabel und gut ist. (Beifall bei der SPÖ.)


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