Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 46

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Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht des Bundesministers für Arbeit und Soziales in seiner Sitzung vom 29. Mai 1996 in Verhandlung genommen. Nach einer ausführlichen Debatte hat bei der Abstimmung der Ausschuß für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die soziale Lage 1994 (III-4 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Weiters bringe ich die Berichte des Ausschusses für Arbeit und Soziales über vier weitere Anträge:

den Antrag der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend Neudefinition der unselbständigen Erwerbsarbeit und Vereinheitlichung aller Pensionsrechte [8/A (E)],

den Antrag der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen betreffend umfassende Maßnahmen gegen die steigende Arbeitslosigkeit [55/A (E)] – dieser Entschließungsantrag wurde am 31. März 1996 im Nationalrat eingebracht –,

den Antrag der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Genossen betreffend Novellierung des Urlaubsgesetzes (103/A) – dieser Initiativantrag wurde am 27. Februar 1996 im Nationalrat eingebracht –,

den Antrag der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz geändert wird (25/A) – dieser Initiativantrag wurde am 30. Jänner 1996 im Nationalrat eingebracht.

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat die gegenständlichen Anträge in seiner Sitzung am 29. Mai 1996 in Verhandlung genommen und ausführlich debattiert.

Bei der Abstimmung fanden die gegenständlichen Anträge keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle die gegenständlichen Berichte zur Kenntnis nehmen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke für die Berichterstattung zu den Punkten 1 bis 5.

Zu Punkt 6 berichtet Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte, Frau Abgeordnete.

Berichterstatterin Heidrun Silhavy: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales betreffend den Bericht des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Jahre 1994 (III-15 der Beilagen).

Gemäß § 10 Abs. 1 des Arbeitsinspektionsgesetzes 1974, BGBl. Nr. 143, haben die Arbeitsinspektorate über jedes Kalenderjahr dem Bundesminister für Arbeit und Soziales Bericht über ihre Tätigkeit und ihre Wahrnehmungen auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes zu erstatten.

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 29. Mai 1996 in Verhandlung genommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Jahre 1994 (III-15 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Frau Berichterstatterin.

Ich darf jetzt noch Kollegen Dr. Trinkl um die beiden restlichen Berichte ersuchen.


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