Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 118

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Ja, Herr Minister, da muß man doch irgendwelche Konsequenzen ziehen. Da muß man doch irgendwelche Zukunftsperspektiven überlegen. Da kann man doch nicht hergehen und sagen – wie Sie, Herr Minister, das getan haben –: Unser Sozialsystem ist das beste in ganz Europa, wir sind das Aushängeschild, und dies ist eine vernünftige Weiterentwicklung.

Herr Minister! Da stehen mir ja die Haare zu Berge. Wenn Sie die Weiterentwicklung dieses Sozialsystems zwischen 1994 und 1996 als vernünftig bezeichnen, dann kenne ich mich nicht mehr aus! Nein! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wenn wir Freiheitliche hier von Daten und Fakten sprechen, die wirklich belegbar sind, dann reden Sie, Herr Minister, von einer Verunsicherung der Bevölkerung. Man kann über gewisse Tatsachen doch nicht hinwegtäuschen. Es gibt zum Beispiel Probleme auf dem Arbeitsmarkt, Probleme bei den Lehrlingen, Probleme bei den Sozialversicherungen, Probleme bei den Frauen, Probleme bei den Familien – und Sie reden von einer vernünftigen Weiterentwicklung! Ich möchte von Ihnen, Herr Minister, wissen, was bei Ihnen "Vernunft" heißt. Das möchte ich Sie wirklich fragen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.00

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete! Es ist 16 Uhr. Ich darf Sie jetzt, wie vereinbart, unterbrechen.

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Alois Pumberger und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit und Soziales betreffend "kranke" Kassen (700/J)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich rufe die dringliche Anfrage 700/J der Abgeordneten Dr. Pumberger und Kollegen an den Herrn Bundesminister für Arbeit und Soziales auf.

Frau Abgeordnete Madl erhält wieder das Wort nach Erledigung dieser dringlichen Anfrage und den im Anschluß an die dringliche Anfrage nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung durchzuführenden Debatten und Abstimmungen.

Die dringliche Anfrage muß nicht verlesen werden, da sie bereits verteilt ist.

Die dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Die Gebarung der von SPÖ- und ÖVP-nahen Sozialpartnern beherrschten Träger der gesetzlichen Krankenversicherung hat in letzter Zeit vermehrt Anlaß zu Kritik gegeben. Dies ist deshalb umso bestürzender, weil der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen des österreichischen Gesundheitswesens allergrößte Bedeutung zukommt.

Im Jahre 1995 hatten acht von neun Gebietskrankenkassen einen erheblichen Gebarungsabgang zu verzeichnen, wobei in Kärnten rund 350 Millionen Schilling in der Steiermark rund 430 Millionen Schilling und in Wien nahezu 700 Millionen Schilling Defizit zu verzeichnen waren. Eine Vorschau auf das laufende Jahr 1996 zeigt, daß der Abgang von nahezu 3 Milliarden Schilling im Jahr 1995 auf rund 3,6 Milliarden Schilling steigen wird. Das für 1997 prognostizierte Defizit wird nach Expertenschätzungen zwischen 5,4 und 7 Milliarden Schilling liegen. Im Hinblick auf diese Entwicklung wird vom Bundesminister für Arbeit und Soziales, den Sozialpartnern und den Funktionären der Sozialversicherungsträger als Ausweg aus der Finanzierungskrise reflexartig eine einnahmenseitige Sanierung durch eine Anhebung der Beiträge der Versicherten und eine Anhebung der Rezeptgebühren gefordert. Auch Leistungskürzungen, wie zum Beispiel eine Verkürzung der Dauer des Krankengeldes oder Einschränkungen des Leistungsangebotes für ältere Patienten, chronisch Erkrankte, Nachbetreuungs- und Rehabilitationsbedürftige, sowie die vermehrte Einführung von Selbstbehalten werden als Heilmittel angepriesen.

Obwohl sogar der sozialpartnerschaftliche Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen ein jährliches Einsparungspotential im Gesundheitsbereich von zirka 13 Milliarden Schilling ortet und die Mobilisierung von Wirtschaftlichkeitsreserven und die Optimierung der Mittel-Ziel-Relation im Zusammenhang mit der Wirksamkeit des Gesundheitssystems verlangt, ist von einem Neubeginn nichts zu bemerken.


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