Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 57

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danebenhaut. Denken Sie nur an jenen, der vorige Woche verurteilt wurde, der HIV-Kranken irgendeinen Honig gegeben hat. Es ist furchtbar, was Herr Hamer macht. Wir brauchen diese Tragödie nicht, wir dürfen nicht durch staatlich geförderte Tragödien das Leid noch mehr erhöhen.

Deshalb komme ich zum Schluß: Ziel einer verantwortungsvollen Gesundheitspolitik von seiten der ÖVP müssen ethisch – ich betone ethisch – qualifizierte Ärzte, fachlich hochqualifizierte Ärzte sein. Wir brauchen nicht ein System, in dem neben 31 000 Ärzten auch Schmalspur-Heilpraktiker Platz haben. Ich glaube, man sollte aus Fehlern anderer Länder lernen, und deshalb gibt die ÖVP sehr wohl ihre Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.56

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Am Wort ist nunmehr Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.56

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte hat ein paar Interventionen ausgelöst, die nicht unwidersprochen bleiben können.

Ich wende mich dem Kollegen Rasinger, der eben gesprochen hat, zu: Ich verstehe zwar seinen Zugang zum Problem, ich kann ihn nachvollziehen. Er ist tatsächlich Arzt – ich benütze bewußt nicht den Ausdruck "Schulmediziner", weil ich diesen Jargon gar nicht verwenden möchte –, aber er hat hier meine Kollegin Motter in eine Position geschoben, in der sie sich nicht befindet, und daher gilt es, ihm zu widersprechen.

Die Frage, die sich im Zusammenhang mit dem Heilpraktiker stellt, ist nicht so sehr die Frage, was ich persönlich bevorzuge, wer mich behandeln soll, sondern es ist vielmehr die Frage, ob ich es für zulässig und sinnvoll halte, daß man Menschen legal arbeiten läßt, die sich der Naturheilkunde zuwenden, und ob man dem einzelnen Menschen zutraut, daß er in Eigenverantwortung entscheidet, bei wem er sich vorzugsweise ärztlichen Rat und Hilfe holt.

Man muß sich zum Beispiel nur bewußt sein, welche großen Probleme sich im Bereich der psychosomatischen Erkrankungen stellen, die von der üblichen ärztlichen Heilkunst zum Großteil ignoriert werden, weil die Zeit einfach nicht da ist, weil die Medizin sich technisiert und atomisiert hat, sich in Fachbereiche so zerlegt hat, daß der Patient wie ein Werkstück in einer großen Halle hin- und hergeschoben wird, von einem Fertigungsplatz zum anderen.

Man muß auch berücksichtigen, daß es Menschen gibt, die ganzheitlichere Zugänge wählen. Es kommt auch darauf an, daß wir den Menschen die Entscheidungsfreiheit lassen und sie nicht medizinisch bevormunden, indem wir sie zum Beispiel operieren, ohne sie darüber zu informieren, was für Folgen das haben kann.

Das sind alles Aspekte, die hier im Raum stehen, und daher verknüpfe ich diese Positionierung mit dem Aspekt der Berufshaftung der Ärzte – wir hatten das zuletzt auf der Tagesordnung. Ich sage Ihnen: Würden Sie sich im Bereich der Haftung von Menschen, die Heilberufe ausüben, genauso an der Seite der Patienten positionieren, wie Sie es jetzt hier in einer bevormundenden ärztlichen Weise gemacht haben, um die Heilpraktiker auszugrenzen, dann wäre Ihre Argumentation wesentlich glaubwürdiger. Da ginge es darum, den Patienten tatsächlich Möglichkeiten zu geben, sich im Fall ärztlicher Kunstfehler zu helfen. Das ist ein anderer Zugang. Das ist einerseits der Zugang der Eigenverantwortung und andererseits der Zugang, daß man Instrumente schafft, damit jemand, der in Eigenverantwortung vielleicht einem Visavis gegenübersitzt, das "Arzt" heißt und das ihm Schaden zugefügt hat – absichtlich oder unabsichtlich –, sich helfen kann. Das sind eben Haftungsfälle, und diesbezüglich etwas zu unternehmen wäre viel glaubwürdiger gewesen.

Außerdem möchte ich Sie noch darauf hinweisen, daß immerhin das Europäische Parlament mittlerweile die Kommission aufgefordert hat, in angemessener Frist die medizinische Ver


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