Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 156

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Autonomie, die von allen Universitäten gefordert wird, könnte hier von einem geradezu idealtypisch eingerichteten Gremium Empfehlungen in der Umsetzung, hinsichtlich Richtlinien, Schwerpunktsetzungen erfahren. Das hat auch eine besondere Entlastungsfunktion. Ich wünsche mir, daß der nächste Bericht des Universitätenkuratoriums umfangreicher, aufschlußreicher, ergiebiger ist. Das Gremium muß dazu aber den dezidierten Auftrag haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich wünsche mir, daß das Universitätenkuratorium seine Chancen wahrnehmen und sich mutig in die Bildungsdiskussion einmischen kann – im Sinne eines konstruktiven Dialogs, aus dem das Ministerium, die Universitäten und auch die parlamentarischen und politischen Entscheidungsträger Profit ziehen können.

In diesem Sinne wünsche ich mir den nächsten Bericht beziehungsweise weitere Berichte und Diskussionen dazu. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Stippel. )

19.14

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.14

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Schütteres Forum! (Abg. Dr. Stummvoll: Kurze Rede!) Kurze Rede ist versprochen.

Herr Kollege Stippel! Sie machten anscheinend bedauernd die Bemerkung, daß das Kuratorium entgegen den ursprünglichen Intentionen keine selbständigen Entscheidungskompetenzen hat. Ich halte Ihnen ein Zitat aus dem "Standard" vom 31. März 1993 entgegen. (Abg. Dr. Stippel: Ich habe es nicht bedauernd gesagt! Ich habe gesagt, wie sich das entwickelt hat und was das Kuratorium jetzt für Aufgaben hat!) Um Ihren Beitrag zur Entwicklung zu dokumentieren, sei aus dem "Standard" vom 31. März 1993 zitiert: "SP-Wissenschaftssprecher Stippel plädiert, dem geplanten Universitätskuratorium in erster Linie beratende Funktion zuzugestehen, die Letztverantwortung muß beim Minister bleiben."

Meine Damen und Herren! Solange es Universitäten gibt, so lange suchen Staat und Regierende, Einfluß auf sie zu nehmen. Solange es Universitäten gibt, klagen diese über Abhängigkeiten und rufen nach Freiheit und Autonomie. Als man nach mehr als einem Jahrzehnt mit lebhaftem Beschleunigungseffekt durch das 68er Jahr das UOG 1975 verhandelt hatte, waren die Kommentare von diesen beiden Teilen, von den Universitäten und vom Staat, natürlich ambivalent in diesem Sinne. Die Unis klagten: Wir kommen in den Würgegriff des Staates, die Überdemokratisierung macht uns handlungsunfähig, die Unis werden sterben! Firnberg dagegen lobte ihr Gesetz: Der Staat ist heraußen, meinte sie, Demokratie ist drinnen.

Meine Damen und Herren! Die Unis sind natürlich nicht gestorben, aber durch die Kommissionitis, durch den Massenzustrom ineffizient geworden, zu teuer geworden, nach einem neuen Gesetz wurde gerufen, und das mit der leicht nachvollziehbaren Prämisse: weniger Geld, mehr Autonomie. Und wieder gibt es die beiden unterschiedlichen Beurteilungen dieses sogenannten UOG 1993, das schlußendlich zur Jahrtausendwende vollständig implementiert sein wird.

Lassen wir Rektor Kyrer von der Uni Salzburg durch "Die Presse" vom 10. März 1993 sprechen: "Wenn der Staat noch genügend Geld hätte, gäbe es keine Universitätsreform. Das ist der Vater der Universitätsreform: das leere Säckel und die sich ankündende Unfinanzierbarkeit." (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Lukesch: Das stimmt sicher nicht!)

Im gleichen Organ am 1. April: "Die Universitäten sind nach wie vor Anstalten des Bundes, und sie haben dem Haushaltsrecht dieses Bundes unterworfen zu bleiben. Die Autonomie ist in weiter Ferne."

Auf der anderen Seite meinte Herr Bundesminister Busek, dem dieses Gesetz zuzuschreiben ist, hier im Haus am 20. Oktober 1993: "Das neue Gesetz ist ein wesentlicher Demokratieschritt. Das österreichische Universitätssystem war bisher in hohem Maße ein Gängelsystem." – Also 1993 ein Gängelsystem, 1975 noch hochgelobt. Insbesondere im Zusammenhang mit dem


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