Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 56

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umgekehrt!) Ich weiß nicht, ob er schon jemals – er ist ja auch öffentlich Bediensteter – in einer Dienststelle war, ich war es lange genug, um beurteilen zu können, welche Auswirkungen das hat. (Rufe und Gegenrufe zwischen der ÖVP und den Grünen.)

Ich weiß nicht, warum dieses Licht (auf die Lampe am Rednerpult zeigend) ständig leuchtet, denn wir haben ja mindestens noch 40 Minuten Redezeit. Vielleicht ist das ein Fehler.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme jetzt zum zweiten Teil meiner Rede und möchte erläutern, warum die grüne Fraktion heute zwei Entschließungsanträge betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Bezügen in zwei Fällen von Kollegen des Nationalrates einbringt.

Der eine Fall ist der Fall Höchtl, der zweite Fall ist der Fall Frischenschlager.

Im Fall Höchtl ist meiner Ansicht nach alles klar. Da, glaube ich, herrscht kein Erklärungsbedarf mehr, darum verlese ich jetzt diesen Entschließungsantrag, um der Form gerecht zu werden.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Freundinnen und Freunde betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Bezügen im "Fall Höchtl".

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

1. zu prüfen, ob Abgeordnete, denen die für die Mandatsausübung erforderliche freie Zeit gewährt wird, auch tatsächlich eine Arbeitsleistung erbringen,

2. speziell im "Fall Höchtl" zu prüfen, ob Bezüge entgegen den Bestimmungen des B-VG beziehungsweise des Beamten-Dienstrechtsgesetzes bezogen worden sind,

3. bejahendenfalls die zu Unrecht bezogenen Bezüge zurückzufordern.

*****

Causa Höchtl: kein Erklärungsbedarf, bereits genügend in der Öffentlichkeit erläutert.

Aber jetzt kommt der zweite Fall, nämlich jener des Kollegen Frischenschlager. Kollege Frischenschlager ist deshalb der zweite Fall, wo ein fast wortidentischer Entschließungsantrag eingebracht wird, weil er ja selbst nicht jene Regelung gewählt hat, die die korrekte – jetzt korrekt im Sinne der gesetzlichen Vorgangsweise – gewesen wäre, nämlich zu sagen: Ich kann nicht arbeiten, werde nicht arbeiten, es fehlt die Zeit, es fehlt auch der Bezug zum Arbeitsplatz, deshalb Pensionierung, also Errechnung eines Betrages, der dann ein fiktiver Pensionsbetrag ist, der allerdings dann real ausbezahlt wird. Nein, er hat diese Regelung nicht gewählt, sondern er hat die Regelung der Kürzung seines Gehalts auf 75 Prozent und der Weitertätigkeit gewählt.

Da sagt er selber – das ist in der APA von gestern nachzulesen – bezüglich der Zeiträume, um die es geht – es geht um die Zeit von 1991 bis heute –: "Diese drei Semester habe er nicht gelesen und nur dafür habe er einen ,Erklärungsbedarf‘, sagte Frischenschlager."

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Er ist deshalb ein "Fall" für mich, weil er selber zugibt, zwar 75 Prozent seines Assistentengehalts bezogen, aber nichts dafür geleistet zu haben. Jetzt könnte ich natürlich sagen, diese Eigeneinsicht ist gut, aber er hat ja gewußt, daß er etwas zu leisten hat, denn er hat nach seinen eigenen Angaben die Jahre davor zumindest eine Arbeitsleistung erbracht. Das Gesetz sagt ja nicht, wieviel, sondern das Gesetz formuliert umgekehrt und sagt: Die erforderliche freie Zeit ist zu gewähren. Das Gesetz sagt also nicht, wieviel man arbeiten soll, zumindest nach bis jetzt geltendem Recht.


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