Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 57

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Darum meine ich, daß es durchaus angebracht wäre, auch im Fall des Kollegen Frischenschlager zu prüfen, ob die Bezüge zu Recht oder entgegen den gesetzlichen Bestimmungen bezogen worden sind oder nicht. Um nicht mehr oder weniger geht es.

Die beiden Fälle Frischenschlager und Höchtl sind nicht gleichzusetzen, denn wenn jemand 21 Jahre lang Geld bezieht für eine Arbeit, wobei er den Arbeitsplatz gar nicht kennt, dann ist das für mich ein anderer Fall, der eine andere "Qualität" hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Frischenschlager hat vielleicht mit seinem ehrlichen Eingeständnis aus seiner subjektiven Sicht einen Fehler gemacht, aber nicht nur die Fälle Höchtl und Frischenschlager sollen aufgeklärt werden, und zwar restlos aufgeklärt werden, sondern auch bei allen anderen Mandataren, denen die für die Mandatsausübung erforderliche freie Zeit gewährt wurde und gewährt wird, soll überprüft werden, ob diese tatsächlich eine Arbeitsleistung erbracht haben. Das wird doch wohl für den Herrn Staatssekretär kein Problem sein.

Sollte es sich herausstellen, daß es keine entsprechende Gegenleistung gegeben hat, ja dann, sehr geehrter Herr Staatssekretär, wird man doch wohl in Zeiten eines Sparpakets, da man das Karenzgeld streicht, da man die Freifahrt für Studierende abschafft, da es Selbstbehalt für Schulbücher gibt, da man selbst von Kranken noch 50 S für jeden Krankenschein abverlangen wird, das Verantwortungsbewußtsein haben, diese Beträge auch zurückzufordern.

Ich als Politikerin könnte mich natürlich jetzt herstellen und sagen: Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sie Geld bezogen haben für keine Leistung, haben Sie doch den Mut zur Zurückzahlung! Seien Sie doch wenigstens jetzt anständig und zahlen Sie das entweder der Republik zurück oder widmen Sie das karitativen Zwecken, wie ja manche Kolleginnen und Kollegen das getan haben. Aber wenn das eine zwar von mir geäußerte Bitte, ein Wunsch oder eine Aufforderung ist, gibt es immer noch die Verpflichtung der Republik, das, was ihr zusteht, im Namen der Österreicherinnen und Österreicher auch zurückzufordern, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt und somit Handlungsbedarf entsteht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch ein allerletztes Wort zu den Parteisteuern, Abgaben, Beiträgen und anderes mehr. Es gibt hier – das habe ich auch in der Zeitung gelesen – einen Kollegen unter uns, der mit einem Satz alles gesagt hat, was es zu sagen gibt, und dieser eine Satz sagt mehr als tausend Worte, wenn man nach dem Sprichwort geht, das ist Kollege Elmecker, Obmann des Innenausschusses und jahrelang, ich glaube, jahrzehntelang Mitglied des Nationalrates. Der hat schlicht und einfach gesagt: Er braucht sein arbeitsloses Einkommen, denn das ist genauso hoch wie die Parteisteuer, die er zu entrichten hat. – Mehr ist dazu nicht zu sagen!

Ich bitte um Ihre Zustimmung für unsere Entschließungsanträge, und ich bitte um Ihre Nichtzustimmung zu diesem Pfuschgesetz! (Beifall bei den Grünen.)

14.13

Der zweite eingebrachte Entschließungsantrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Freundinnen und Freunde betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Bezügen im "Fall Frischenschlager".

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

1) zu prüfen, ob Abgeordnete, denen die für die Mandatsausübung erforderliche freie Zeit gewährt wird, auch tatsächlich eine Arbeitsleistung erbringen,

2) speziell  im  "Fall Frischenschlager"  zu prüfen, ob Bezüge entgegen den Bestimmungen des B-VG beziehungsweise des Beamten-Dienstrechtsgesetzes bezogen worden sind,


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