Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 109

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! So geht es nicht! Man kann sich nicht so salopp über eine derart ernsthafte Sache – eine Sache, die in diesem Land niemand versteht – hinwegretten. Da nützen auch alle Vergleiche mit Üblichkeiten in der Privatwirtschaft nichts.

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sie haben die Begehrlichkeit in Österreich salonfähig gemacht. Ich sage das wirklich im Bewußtsein der Tragweite dieser Worte. Dieser von Ihnen geübte Abfertigungs- und Pensionsexzeß hat letztlich dazu geführt, daß sich viele Abgeordnete in den eigenen Reihen, die sich auf Ihre Privilegien berufen haben – jahrelang mit Erfolg –, zur Wehr gesetzt haben, daß endlich eine gerechte Bezügereform stattfindet. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Freiheitlichen werden dazu eine Fülle von Entschließungsanträgen einbringen, einer davon betrifft auch die Abfertigung. Ich darf darauf verweisen, daß die oberösterreichischen Freiheitlichen schon vor Jahren auf die Abfertigung verzichtet haben, einen Stopp der Valorisierung ihrer Bezüge geltend gemacht und auf Pensionen verzichtet haben.

Ich erinnere mich noch gut daran, daß seinerzeit der damalige Landeshauptmann Ratzenböck sehr großzügig, ja herablassend lächelnd unserem Landesobmann Dr. Achatz einen Brief geschrieben hat, in dem er ihn aufgefordert hat, die Vorschläge zu unterschreiben, die Landesrat Achatz eingebracht hat, nämlich in der Erwartung, daß sie ohnedies nicht unterschrieben werden. Es war dann Landesrat Achatz, der vor laufender Kamera zu diesem Verzicht bereit war und damit bewiesen hat, daß eben die Reformvorschläge der Freiheitlichen, auch was die Bezügereform anlangt, keine Lippenbekenntnisse sind. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundeskanzler. Ich erteile es ihm.

17.31

Bundeskanzler Dkfm. Dr. Franz Vranitzky: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Es ist das Verlangen gestellt worden, meine Einkommensverhältnisse aus meiner früheren beruflichen Tätigkeit vor zwölf Jahren einer Kontrolle zu unterziehen.

Ich stelle fest, daß die damalige Österreichische Länderbank regelmäßig vom Rechnungshof geprüft wurde, daß die jeweiligen Rechnungshofberichte selbstverständlich im Rechnungshofausschuß des Nationalrates vorgelegt und diskutiert wurden, auch dem Plenum vorgetragen wurden, sodaß dem Verlangen nach öffentlicher Kontrolle schon vor vielen Jahren Rechnung getragen wurde.

Herr Präsident! Zweitens stelle ich fest, daß es keiner, wie hier behauptet wurde, Interpretation oder keines Gutachtens des Verfassungsdienstes bedarf, denn das Bezügegesetz sagt eindeutig, daß Pensionsansprüche, soferne sie einerseits aus einem Ministeramt entstehen, andererseits aus einem Unternehmen, welches vom Rechnungshof geprüft wird und soferne diese beiden zusammenfallen, zu gewähren sind. Aus diesem Grund erfolgt aus dem Titel einer Ministerpension oder einer anderen öffentlichen Pension keine Pensionsauszahlung an mich, wenn ich einmal in den Ruhestand trete.

Drittens ist selbstverständlich, daß ich über zwölf Jahre, auch wenn ich niemals in den Genuß einer Ministerpension kommen werde, einen Pensionsbeitrag entrichtet habe, sodaß ich darauf aufmerksam machen muß, daß das nicht ein Privileg ist, welches mir kostenlos in den Schoß fällt, sondern daß ich dem Gesetz entsprechend wie jedes andere Mitglied der Bundesregierung Pensionsbeitrag zahle, der zurzeit bei 20,4 Prozent des Bruttoeinkommens liegt.

Ich wurde hier aufgefordert, endlich den Vertrag auf den Tisch zu legen, wozu ich überhaupt nicht verpflichtet bin. Es ist aber auch gar nicht notwendig, denn die freiheitlichen Abgeordneten lesen ihn ohnehin in jeder Parlamentssitzung vor, also ist er hinlänglich bekannt.


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