Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 15

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daher: Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um diese Ausgabensteigerungen einzudämmen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Bei den Ausgabensteigerungen ist zunächst einmal auf die Ursache einzugehen. Es gibt zwei grundsätzliche Probleme: Zum ersten gibt es Kostensteigerungen, deren Ursachen positiver Natur sind: Die Menschen leben erfreulicherweise länger, die Medizin macht Fortschritte, es gibt laufend neue Methoden der Diagnose und der Therapie. Die damit verbundenen Kostensteigerungen gehen also auf eine positive Ursache zurück. Diese wollen wir auch in Zukunft weiter abdecken.

Daneben gibt es Kostensteigerungen, die vermeidbar sind, Kostensteigerungen, die durch bessere Organisation, durch konsequente Verhandlungen mit den Vertragspartnern eingedämmt werden können. Bezüglich dieses Bereiches hat es in den letzten Monaten eine Reihe von Verhandlungen meinerseits mit dem Hauptverband und dann von seiten des Hauptverbandes mit der Pharmaindustrie, mit der Apothekerkammer, mit den Ärzten und mit den Herstellern von Heilbehelfen und Hilfsmitteln gegeben. Diese haben ergeben, daß wir in diesen Bereichen in den nächsten Jahren Kosteneinsparungen und Kostendämpfungen erzielen werden. Diese werden im Bereich der Gebietskrankenkassen für das nächste Jahr ungefähr 4 Milliarden Schilling ausmachen.

Die Kostenschere ist übrigens auch dadurch weiter aufgegangen, weil aufgrund der schwächeren Wirtschaftsentwicklung die Einnahmensteigerungen geringer als in den Vorjahren sind. Aber, wie gesagt, zwei Drittel von den Kostenentwicklungen, die zu einem Defizit geführt haben, werden durch kostensenkende Maßnahmen hereingebracht.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Dr. Kier.

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Durch die heute aller Voraussicht nach zu beschließenden neuen Regelungen über die Sozialversicherungspflicht bei dienstnehmerähnlichen Werkverträgen wird ein neues Mißbrauchsfeld entstehen, und zwar insoferne, als die davon betroffenen Personen mehrfach versichert sind, wenn sie daneben ein Dienstverhältnis haben. Werden Sie durch organisatorische Maßnahmen vorsorgen können, daß nicht das passiert, was schon gelegentlich in den Raum gestellt wurde, nämlich daß man dann zweimal die Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen kann?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Das wird sicher durch organisatorische Maßnahmen geschehen. Es wird aber viele Fälle geben, wo eine zweifache Inanspruchnahme von vornherein ausgeschlossen ist: beispielsweise im Bereich der Unfallversicherung, beispielsweise im Bereich der Krankenversicherung, wo für einen Krankheitsfall natürlich nur eine Leistung in Anspruch genommen werden kann.

Also derartige mißbräuchliche Inanspruchnahmen werden auch in Zukunft verstärkt verfolgt werden, wobei ich zu dieser Maßnahme der Einbeziehung der dienstnehmerähnlichen Werkverträge auch noch sagen möchte, daß wir gerade da eine Umgehung der Sozialversicherung für die Zukunft ausschließen wollen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Der erste Fragenkomplex ist abgehandelt.

Die 2. Anfrage formuliert Kollege Feurstein (ÖVP) . – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein: Herr Bundesminister! Ich möchte Sie fragen:


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