Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 39

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gestrichen haben, nicht auch noch hier zur Kasse gebeten werden, in einem Bereich, in dem es, glaube ich, nicht gerechtfertigt ist.

Ich hoffe, daß hier Ihr soziales Herz durchschlägt und Sie möglichst schnell und möglichst rasch im Bereiche der Satzungen der Sozialversicherungen dafür sorgen, daß diese Menschen nicht verunsichert werden, sondern daß sie wissen, daß ihre Leistungen dort, wo sie es sich sonst nicht leisten können, weiterhin getragen werden.

Es ist das für mich ein wichtiges, zu regelndes Problem, was aber nur mehr über die Satzungen möglich ist und nicht mehr über das Gesetz.

Ich möchte hier auch anmerken, daß die Kürzung auf 80 Prozent des Wahlarztkostenersatzes für mich schlichtweg eine Katastrophe darstellt. Die Wahlärzte sind eine Gruppe von Medizinern, die einerseits frisch von den Universitäten kommen, sich nunmehr auf Wartelisten für die Verleihung von Planstellen der Krankenversicherungen, der Gebietskrankenkassen, aber auch der kleineren Krankenversicherungen befinden und sich daher als Wahlärzte niedergelassen haben. Oder es sind andererseits Ärzte, die aus dem normalen Sozialversicherungssystem ausgestiegen sind, um sich durch komplementärmedizinische Maßnahmen aus dem üblichen System des Krankenscheinsammelns zu absentieren und ihren Patienten mehr Zuwendung geben zu können.

Es gibt Erfahrungen aus dem Land Steiermark, wo die Steiermärkische Gebietskrankenkasse ja schon dazu übergegangen ist, ohne gesetzliche Grundlage der Wahlarztkostenersätze individuell nach einzelnen Gesichtspunkten zu kürzen, zwar nicht auf 80 Prozent generell, sondern teilweise etwas weniger, was eine bis zu 40 Prozent geringere Inanspruchnahme dieser Wahlärzte im Bereich der Steiermark in den letzten Monaten bewirkt hat.

Ich sehe bei diesem Problem zwei Dinge: Erstens, die Wahlärzte, die in der Regel mehr Zeit für ihre Patienten aufwenden und die zum großen Teil auch im komplementärmedizinischen Bereich tätig sind, werden nunmehr verstärkt nur für die finanziell besser ausgestatteten Familien in Österreich zugänglich sein, weil es sich jene Familien, die am Existenzminimum oder an der Armutsgrenze leben, nicht mehr leisten können, nur 80 Prozent und nicht die vollen Kosten, die ihnen dort verrechnet werden, in entsprechender Form rückerstattet zu bekommen.

Zum zweiten: Jene, die – was in diesem Bereich durchaus auch möglich war – als Wahlärzte sozial eingestellt waren und ihren Patienten Preisnachlässe gegeben haben, bestrafen wir doppelt. Denn wenn der Wahlarzt in entsprechender Form von seinen ihm tatsächlich erwachsenden Kosten aufgrund seiner Praxiskalkulationen dem Patienten, weil er ihm sozial bedürftig erscheint, etwas nachläßt, wird er dann noch ein zweitesmal benachteiligt, nämlich im Zusammenhang mit den Tarifen der anders Kalkulierenden, besser Abgesicherten und auch durch das System des Patientenzuzugs gerade im ländlichen Raum, also dem Zuzug von Patienten zum einzigen Arzt im Ort, der etwa Gebietskrankenkassenscheine voll einlöst.

Ich glaube auch, daß man nicht übersehen sollte, daß die privaten Krankenanstalten nunmehr auf den Goodwill der Länder angewiesen sind, denn die Finanzierung der privaten Krankenanstalten für ihre Leistungen im Rahmen der gesundheitlichen Grundversorgung dieser Republik, immerhin zwischen 12 und 15 Prozent je Bundesland, wird nunmehr vom Goodwill der Landesfinanzreferenten und der Landesgesundheitsreferenten abhängig sein, die in der Regel diese Ländertöpfe in den Bundesländer verwalten werden.

Was wird das bedeuten? – Jene, die eine auf vier Jahre gedeckelte Summe aus der Sozialversicherung haben, müssen sich nun überlegen, ob sie den eher ungeliebten Bereich der privaten Krankenanstalten mit ihrem Versorgungsbereich von 12 bis 15 Prozent in der medizinischen Grundversorgung gebührend ausstatten oder ob sie die gesamten Gelder für den Bereich, wo sie auch als Dienstgeber tätig sind, nämlich für die Landeskrankenanstalten und die Krankenanstalten der Gemeinden, verwenden werden.

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, sehr geehrter Herr Bundesminister, daß hier versucht wird, über das Motto der Einsparung einen ungeliebten Mitkonkurrenten vom Markt zu ver


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