Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 59

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umgehen, um die Geringfügigkeitsgrenze in der Höhe von 3 600 S zu unterschreiten, um aus einem versicherungspflichtigen Werkvertragsverhältnis ein nicht versicherungspflichtiges zu machen – und so weiter.

Es wird viele Möglichkeiten geben. Es wird vor allem diejenigen treffen und belasten, die im Bereich der niedrigbezahlten Werkverträge tätig sind, während die Gruppe, die sich den Steuerberater, den Unternehmensberater leisten kann und Werkverträge abschließt, die über die 100 000 S-Grenze hinausgehen, vermutlich auch mit dieser Regelung keine Probleme haben wird.

Es gibt auch die Möglichkeit – ich habe Ihnen das schon im Ausschuß gesagt, Herr Minister –, diese Werkvertragsregelung positiv zu benützen, um das Sozialversicherungsrecht für sich zu instrumentalisieren. Man braucht nicht mehr seine Studienzeiten um teures Geld nachzukaufen, was Sie anbieten, sondern man kann sich relativ billig in Werkverträge einkaufen und damit Versicherungsjahre nachkaufen. Das ist auch eine Möglichkeit, die es durch diese Regelung gibt. (Abg. Dr. Feurstein: Nachkaufen kann man sie nicht!)

Herr Minister! Das führt dazu, daß dann ein Steuerberater, also eigentlich einer, der von dieser Regelung profitiert, nämlich Herr Thomanetz in der Zeitung "WirtschaftsBlatt" erklären kann: Die Werkvertragsregelung wird ein Fiasko für den Staat. – Ich glaube das auch. Sie wird ein Fiasko für den Staat, weil sie kurzfristig zwar "Kohle" bringt über die Quellensteuer, kurzfristig das Budget sanieren helfen kann, auch wenn es dabei nur um Beträge in der Höhe von einigen Milliarden geht, weil kurzfristig zwar etwas mehr Geld herein kommt, aber langfristig die Rechtsunsicherheit steigt, und wir langfristig nichts in arbeitsrechtlicher Hinsicht gewinnen, Frau Kollegin Hostasch. Das ist für mich der entscheidende Punkt: Wir haben durch diese Regelung überhaupt nichts in arbeitsrechtlicher Hinsicht gewonnen, und langfristig entstehen uns dadurch mehr Kosten.

Das ist das Problem dabei: daß Sie versucht haben, eine Regelung zu finden, die einem ursprünglich guten Anliegen Rechnung tragen sollte, Sie aber etwas Furchtbares dabei zustande gebracht haben, etwas, was wirklich nicht weiterhilft, um jenen, die in Werkverträgen arbeiten müssen, tatsächlich zu helfen. Es führt beispielsweise dazu, daß man, wenn man mehrere Werkverträge gleichzeitig hat, auch mehrere Male zur Sozialversicherungspflicht herangezogen werden kann und natürlich die Gesamtsumme weit über der Höchstbemessungsgrundlage liegen und man die Beträge nicht rückfordern kann.

Das führt dazu, daß sozusagen eine Ungleichbehandlung gegenüber dem "Normalarbeitnehmer" erfolgen kann. Es führt dazu, was ich auch für nicht ohne Belang halte, daß man einen Versicherungsschutz gerade dann, wenn man ihn braucht, wieder verliert. Und das ist die Regelung, die vor allem jene Werkverträge betrifft, die wegen Krankheit unterbrochen werden. (Zwischenruf des Abg. Dr. Cap. )

Herr Kollege Cap! Das dauert ein bißchen, aber das muß ich noch erklären; das ist ein ganz wichtiger Punkt. Sie machen diese Regelung – du, Kollege Cap, beschließt diese Regelung mit –, um einer Gruppe von Werkvertragsnehmern, das ist die eigentliche Intention, zu helfen, um ihnen sozialrechtlichen Schutz zu bieten. Nur: Das Problem ist, daß der arbeitsrechtliche Schutz für diese Gruppe nicht bedacht wurde, dieser fehlt völlig!

Das heißt also: Wenn ein Werkvertragsnehmer während der Geltung seines Werksvertrags krank wird, kann der Werkvertragsgeber den Werkvertrag sozialrechtlich stornieren; er zahlt keine Beiträge mehr. Aus! Ende! Er braucht ja nicht zu kündigen, wie wir das arbeitsrechtlich kennen. Das heißt weiters, der Betroffene ist zwar, wenn er krank geworden ist, wegen dieser Krankheit noch versichert, seine Angehörigen aber nicht. Egal, welche Krankheiten in der Familie auftreten: Sie haben keinen Versicherungsschutz!

Es gibt auch für den Betroffenen nach den Buchstaben des Gesetzes eigentlich keinen Versicherungsschutz, wenn er in der Zeit seiner Krankheit – wo er schon abgemeldet ist – eine andere Krankheit zusätzlich bekommt. Das heißt, in dem Moment, in dem ein maximales Risiko


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