Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 60

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ihn betrifft, fehlt dieser eigentlich intendierte sozialrechtliche Schutz völlig. Und das ist das Problem!

Dafür soll aber diese Regelung gemacht werden, daß sie den Leuten im Risikofall hilft – aber nicht, daß es möglich wird, ihnen diese Hilfe im Risikofall wieder zu entziehen! Das ist jetzt kein Vorwurf an den Minister. Er entzieht diese Hilfe nicht, aber der Werkvertraggeber entzieht ihm den Schutz, wozu er allerdings berechtigt ist; er hat die Möglichkeit dazu.

Meine Damen und Herren! Wir sollten es uns nicht so einfach machen und über diese schwerwiegenden Bedenken einfach hinweggehen. Herr Minister! Diese Regelung ist eine schlechte. Sie haben ursprünglich etwas Gutes intendiert – ich gebe es zu, wir wollten das auch –, aber das, was herausgekommen ist, ist keine Hilfe. Wir werden deshalb auch im Laufe der heutigen Debatte noch einen Entschließungsantrag einbringen, in dem wir die Rücknahme dieser Regelung fordern, und zwar deswegen, damit wir die Zeit und die Chance erhalten, uns als Opposition – aber nicht nur als Opposition, sondern gemeinsam in diesem Hohen Haus – bessere Regelungen in bezug auf die Werkverträge einfallen zu lassen.

Es kann doch nicht angehen, daß man eine Werkvertragsregelung hier im Parlament mit Wirkung vom 1. Juli sozusagen beschließen läßt und mit Wirkung vom 10. oder 12. Juli macht man dann schon wieder eine Änderung, wobei man gleichzeitig auch noch immer weiß, daß diese Regelung bei weitem nicht das ist, was man eigentlich will. Aber man sagt, es ist halt einmal irgendwie auf den Weg gebracht, wir können nicht mehr zurück.

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Haben Sie den Mut, und versuchen Sie darüber nachzudenken. Aber versuchen Sie so darüber nachzudenken, daß wir etwas Besseres auf den Weg bringen. Zeigen Sie Ihre Konturen, Ihre Vorschläge – tun Sie jedoch nicht so, als ob immer jeweils die andere Regierungspartei schuld daran wäre, daß es schlechter geworden ist! Das ist doch die derzeitige Situation – egal, ob bei den Krankenscheingebühren oder hier bei den Werkverträgen! Die SPÖ zeigt auf die ÖVP, die ÖVP zeigt auf die SPÖ, und beide sagen, der jeweils andere ist schuld daran, warum es so schlecht geworden ist.

Ich möchte Ihnen zum Abschluß – Kollege Cap ist schon ungeduldig – noch zwei Abänderungsanträge zur Kenntnis und zur Verlesung bringen, die wir heute in dieser Debatte einbringen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde, zur Änderung des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 1966 in der Fassung des Ausschußberichtes (286 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (214 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (286 der Beilagen) wird geändert wie folgt:

Artikel I

Ziffer 41 (Anfügen eines Halbsatzes in § 31 Abs. 3 Z 2) entfällt zur Gänze.

*****

Dieser Änderungsantrag betrifft das Controlling, das wir in dieser Form nicht beschlossen haben wollen.

Der zweite Antrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde zum Sozialrechts-Änderungsgesetz 1966 in der Fassung des Ausschußberichtes (286 der Beilagen)


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