Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 91

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Wir als Opposition haben hundert Vorschläge aufgezeigt, wie man es anders, wie man es besser machen könnte.

Der Grund, warum ich mich aber jetzt zu Wort gemeldet habe, betrifft ein Unrecht, das die Nebenerwerbsbauern schon lange hinnehmen müssen. 70 Prozent der Nebenerwerbsbauern – und ich behaupte, ein Großteil davon – geht ja nicht aus Jux und Tollerei einem Zweitberuf nach, sondern ist genötigt, wird gezwungen, einen Zweitberuf auszuüben: zweimal arbeiten, um einmal leben zu können.

Die Nebenerwerbsbauern zahlen auch brav in die Arbeitslosenversicherung ein, nur: In der Praxis schaut das dann halt ganz anders aus. Meistens werden im Zuge von Kündigungs- und Entlassungswellen bei dieser angespannten Wirtschaftslage zunehmend Nebenerwerbsbauern als erste nach Hause geschickt. Sie bekommen aber, soferne ihr Einheitswert höher als 54 000 S ist, dann kein Arbeitslosengeld. Das heißt, sie zahlen zwar brav ein, sehen aber nie Geld. Das dürfte den meisten wahrscheinlich gar nicht bekannt sein, ist aber schreiendes Unrecht.

Wissen Sie, wir können uns halt nicht mit der Aussage Ihres Kollegen Donabauer identifizieren, daß wir schon lange darüber verhandeln. Freilich, Sie verhandeln schon lange darüber, aber letztendlich haben Sie keinen Erfolg.

Sie haben heute eine Möglichkeit, dieses schreiende Unrecht für die Nebenerwerbsbauern zu beseitigen, indem Sie unseren Entschließungsantrag mitbeschließen, einen Entschließungsantrag, der sicher im Sinne vieler ÖVP-Abgeordneter ist, zumal diese Forderung nach Beseitigung dieses Unrechts ja in vielen öffentlichen Erklärungen, selbst vom Präsidenten Schwarzböck und auch von Ihnen, Herr Präsident Schwarzenberger, des öfteren schon erhoben wurde. Ich weiß schon, daß Sie sich da in einer roten Umklammerung befinden und daß Sie viele Fragen besser mit uns lösen könnten. Aber das ist momentan Ihr Problem. Wir bieten Ihnen an, hier mitzugehen.

Ich möchte daher folgenden Entschließungsantrag stellen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr, Mag. Herbert Haupt und Ing. Mathias Reichhold zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz (20. Novelle zum BSVG) und das Betriebshilfegesetz (9. Novelle zum BHG) geändert werden (216 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (288 der Beilagen) betreffend Leistungen nach dem AlVG für Nebenerwerbsbauern

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Arbeit und Soziales wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der Leistungen nach dem AlVG für Nebenerwerbsbauern unabhängig vom Einheitswert ihrer Landwirtschaft gewährleistet, wenn Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet wurden."

*****

Herr Bundesminister! Ich bitte Sie, ich fordere Sie auf, auch im Namen der gesamten Bauernschaft, dieses Unrecht endlich zu beseitigen, damit jene, die Beiträge zahlen, auch Leistungen erhalten können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.27

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der vom Abgeordneten Ing. Reichhold verlesene Entschließungsantrag ist geschäftsordnungsmäßig unterstützt. Er wird in die Verhandlung miteinbezogen.

Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Silhavy zu Wort gemeldet. – Bitte.


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