Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 98

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Für seine Gesundheit ist es aber nicht besser!) Das ist eben das Problem. Was ist jetzt besser? Das ist eben Auslegungssache, und es ist schwierig, das dann durchzusetzen.

Wenn im Kollektivvertrag Metall-Bergbau-Energie steht, daß die tägliche Arbeitszeit nicht über neun Stunden ausgedehnt werden darf, mit der Ausnahme, daß für Fenstertage eingearbeitet wird, dann wird es schon schwierig, das Ganze abzuschließen. Wir wollen aber eine Bandbreite, die eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von meinetwegen 50 Stunden zuläßt – nicht so wie der Antrag des Liberalen Forums, der 60 Stunden wöchentlich beinhaltet, noch dazu ohne Abgeltung des Überstundenzuschlages, weiters sieht er vor, die tägliche Arbeitszeit auf 13 Stunden zu erhöhen; das ist extrem arbeitnehmerfeindlich, dem gewinne ich überhaupt nichts ab –, aber es muß hier zu Vereinbarungen kommen können, auch zu Betriebsvereinbarungen, die es ermöglichen, wenn die Dienstnehmer es wollen, auch zehn Stunden am Tag zu arbeiten, inklusive einer Einarbeitungszeit für diese Freiräume. Ich könnte mir einen Durchrechnungszeitrahmen bis zu 52 Wochen vorstellen – das wäre auch kein Problem –, aber nur in Anlehnung an die Jahresarbeitszeit.

Eine Durchrechnung auf 52 Wochen dürfte nicht überschritten werden, aber die Überstundenzuschläge – das ist extra zu verhandeln –, müßten pro Monat ab einer gewissen Anzahl mit dem Grundlohn ausbezahlt werden. Die Höhe ist fraglich. Man muß überlegen, ob man das ab 40 Stunden, ab 43 Stunden pro Woche macht, die geleisteten Stunden zwischen 38,5 und 50 sollten als Zeitausgleich innerhalb von 52 Wochen verwendet werden. Aber auf keinen Fall kann die wöchentliche Normalarbeitszeit darüber hinaus bis auf 50 Stunden ausgedehnt werden. Die EU-Richtlinie sagt überdies noch aus, daß die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden soll. (Abg. Koppler: Schau dir die Betriebsvereinbarung bei BMW Steyr an!)

Herr Kollege Koppler! Ich würde dir nur eines raten, daß du diese Betriebsvereinbarung von BMW Steyr deinen Kärntner Kollegen bei der Gewerkschaft zusendest, die dann die Arbeitnehmer in den diversen Betrieben beraten. Die sagen, so etwas gibt es nicht, wir kennen so etwas nicht. Ich habe gesagt, mir ist aber bekannt, daß es bei BMW Steyr und auch bei General Motors so etwas gibt, aber deine Kollegen wissen davon nichts. Bitte, sende ihnen das zu, denn die informieren sonst die Kollegen und die Betriebsräte in den Betrieben falsch!

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag 66/A ist – ich habe es schon gesagt – keine Kompensation für Arbeitnehmer. Dadurch gibt es auch keine flexibilisierte Regelung für Arbeitnehmer. Eine Verlängerung der wöchentlichen Normalarbeitszeit auf 13 Stunden oder wöchentlich 60 Stunden kommt für uns überhaupt nicht in Frage. Außerdem beinhaltet er eine Verkürzung der Nachtruhe auf 8 Stunden, anstatt der bestehenden 11 Stunden, und die Wochenendruhe kommt überhaupt nicht mehr vor.

Dieser Vorschlag ist extrem arbeitnehmerfeindlich, gesundheitsgefährdend, gehaltskürzend, es ist keine Flexibilisierung der Arbeitszeit vorhanden, sondern eine Arbeit auf Abruf. So etwas, sehr geehrte Damen und Herren, können wir einfach nicht mittragen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das Bäckereiarbeiter/innengesetz wurde schon angeschnitten. Ich möchte nur soviel erwähnen: Die geltenden Grenzen der Arbeitszeit werden im Prinzip beibehalten, die Viertagewoche ist auch künftig nicht möglich. Drei Stunden pro Woche laut Kollektivvertrag ist meiner Meinung nach ein bißchen wenig; das könnte ausgeweitet werden. Die Nachtarbeit für Ungelernte ist praktisch nur durch Betriebsvereinbarungen möglich. Das ist seitens der Dienstgeber eine extreme Ungleichbehandlung von gelernten und ungelernten Arbeitskräften.

Jetzt noch zur Feiertagsregelung im Antrag 242/A der Koalition zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz. Für mich ist diese Feiertagsregelung für die Weihnachtsfeiertage etwas Positives – keine Frage –, die Kürzung des Urlaubsgeldes durch den Entfall einer Anwartschaftswoche aber negativ, weil die Arbeitnehmer zum Teil schon durch die ausverhandelten Maßnahmen für den Zeitausgleich und den Entfall von Zuschlägen massiv belastet werden, und dieses Entfallen der Anwartschaftswoche bedeutet im Prinzip doch nichts anderes als einen


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