tionen werden aber nicht von einzelnen Mitgliedern der Bundesregierung, sondern von der Bundesregierung insgesamt auf Grundlage der Gesetze festgelegt, und alle Mitglieder der Bundesregierung sind daran selbstverständlich gebunden. (Abg. Wabl: Warum hält sich Fasslabend nicht daran?)
Herr Kollege, es geht nicht darum, was jemand als Diskussionsbeitrag liefert, sondern was die gesamte Bundesregierung letztendlich beschließt. Das ist in einem Rechtsstaat so. Wir legen Ihnen ja auch nicht einzelne Meinungen von Ministern als Regierungsvorlagen vor, sondern diese drücken die Haltung der gesamten Bundesregierung aus. Und dabei wird es auch bleiben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zur Frage 3:
Österreich kann auf eine langjährige Tradition bezüglich eines Engagements gegen jegliche Verwendung der Kernkraft verweisen. Das Eintreten für einen Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, für ein AKW-freies Mitteleuropa und für einen Atomteststoppvertrag sind die wesentlichen Beispiele. Ich schließe daher auch aus, daß in Österreich je Atomwaffen stationiert werden. Im übrigen verweise ich auf meine bisherigen Ausführungen.
Zur Frage 4:
Wie ich hinlänglich klargelegt habe, halte ich die Aufrüstung für kein geeignetes Mittel, um Sicherheit und Stabilität zu fördern. Die wirtschaftliche Kooperation mit und zwischen Ländern Mittel- und Osteuropas, ein konsequenter und institutionalisierter Dialog und die zügige Aufnahme in die Europäische Union sind die tauglichsten Mittel, um die friedliche und demokratische Entwicklung in diesen Ländern abzusichern. Sie haben ja vollkommen recht, wenn Sie auf mögliche soziale Spannungen hinweisen, wenn diese ökonomischen Grundlagen nicht gegeben sind.
Im übrigen halte ich es nicht für angebracht, mich in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten einzumischen. Gerade die Entscheidung über die sicherheitspolitische Ausrichtung von Staaten trifft den Kern der Souveränität und ist deshalb von jedem Staat selbst zu entscheiden.
Zur Frage 5:
Frau Abgeordnete, selbst wenn ich eine solche Kostenschätzung abgeben wollte – was ich aber gar nicht will –, wäre das aufgrund der Abhängigkeit von einer Vielzahl derzeit noch gar nicht endgültig zu beurteilender Faktoren gar nicht möglich. Aber im Hinblick auf meine bisherigen Ausführungen gehe ich davon aus, daß diese Frage in dieser Form sich nicht stellt.
Zur Frage 6:
Ich habe schon bei der Beantwortung einer auf meine Äußerungen in Saudi-Arabien bezugnehmenden Frage anläßlich der parlamentarischen Fragestunde am 28. Juni 1996 unter anderem erklärt, daß an eine wie immer geartete Anlaßgesetzgebung jedenfalls nicht gedacht ist. Ich habe in diesem Zusammenhang die Frage aufgeworfen, inwieweit zum Beispiel Österreichs Mitgliedschaft in der Europäischen Union ein grundsätzliches Überdenken der in Rede stehenden Regelungen nahelegt. Damit sind aber keineswegs solche Ziele verbunden, wie sie von der Antragstellerin vermutet werden.
In diesem Zusammenhang – ich wiederhole das – habe ich den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes beauftragt, eine vergleichende Überprüfung im Hinblick auf die Kriegsmaterialgesetzgebung und die Praxis vergleichbarer europäischer Staaten vorzunehmen. Ich betone nochmals, daß daraus noch nicht rechtspolitische Schlußfolgerungen gezogen werden können. Gerade deshalb, um ein Grundgerüst für allfällige Schlußfolgerungen zu erstellen, soll ja diese genaue Recherche und Analyse noch einmal angestellt werden.