Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 151

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sungsrechtliche Frage, das ist eine politische Frage. Es besteht überhaupt kein Grund für eine Volksabstimmung, weil kein Grundprinzip unserer Verfassung dadurch berührt ist, und es kommt schon gar nicht dann zu einer Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung. Daher können wir darauf verzichten.

Es ist schon richtig, daß wir das in diesem Hause diskutieren müssen, und ich meine, daß wir dann, wenn wir der Westeuropäischen Union oder einem entsprechenden Sicherheitssystem beitreten und dort aktiv mitwirken, auch die dafür notwendigen völkerrechtlichen Voraussetzungen schaffen müssen – das heißt, das Neutralitätsgesetz aufheben.

Meine Damen und Herren! Nun zur Frage der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und zur Frage der Westeuropäischen Union: Es ist ja heute schon die sicherheitspolitische Bedeutung der Erweiterung der Europäischen Union, der Osterweiterung, angesprochen worden. Ich glaube, das ist ein ganz wesentlicher Schritt. Dieser Schritt bringt uns tatsächlich ein Mehr an Sicherheit.

Es stimmt schon, daß Sicherheit nicht nur militärisch gesehen werden darf, aber die Sicherheit hat auch eine militärische Komponente, und diese Komponente kann und darf nicht geleugnet werden. Daher haben wir auch die Fragen, die in diesem Zusammenhang zu stellen sind, entsprechend zu beantworten.

Meine Damen und Herren! Mit dem Beitritt zur Europäischen Union hat Österreich auch die Möglichkeit bekommen, Mitglied der Westeuropäischen Union zu werden. Wir sind damals mit einem ganz wesentlichen Aspekt in die Diskussion über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union gegangen. Wir haben gesagt: Ein Beitritt zur Europäischen Union bringt uns mehr Sicherheit. Und jetzt, wo wir in der Europäischen Union sind, nützen wir diese Chance nicht!

Wir haben daher den bisherigen Status des Beobachters weiterzuentwickeln. Das kann nur ein erster Schritt gewesen sein. Wir haben daher den nächsten Schritt zu setzen, nämlich die Vollmitgliedschaft in der Westeuropäischen Union, weil wir damit ein Mehr an Sicherheit bei gleichbleibenden Verteidigungsanstrengungen bekommen. Und damit bekommen wir vor allem auch eines, was sich immerhin fast 50 Prozent der Österreicher wünschen, nämlich daß wir im Falle einer Bedrohung Hilfe von außen bekommen, weil – Herr Kollege Schieder, Sie kennen ja ganz genau die Statuten der Westeuropäischen Union – ein Vollmitglied im Rahmen der Westeuropäischen Union die Unterstützung, die Solidarität der anderen hat, weil es die Möglichkeit hat, Hilfe der anderen zu bekommen.

Das ist genau das, was Sie seinerzeit auch in Ihrem Artikel verlangt haben, wo Sie darauf hingewiesen haben, wie Sie sich ein entsprechendes Sicherheitssystem vorstellen können. Ich darf daraus zitieren. Ihre Vorstellungen sind, "daß jedes EU-Mitglied Anspruch auf den Beistand hat, auf Schutz vor Übergriffen und auf einen gemeinsamen Kampf gegen einen Aggressor".

Und genau das, Herr Kollege Schieder, ist für die anderen EU-Mitgliedstaaten völkerrechtlich verpflichtend, wenn wir Mitglied im Rahmen der Westeuropäischen Union sind. (Abg. Schieder: Kollege Moser, das ist nicht korrekt! Nur wenn es ein Angriff von außen ist!) Richtig! (Abg. Schieder: Nicht untereinander!) Richtig! (Abg. Schieder: Bitte ganz korrekt sein!) Und genau das, Herr Kollege Schieder, verlangen Sie: Gegen einen Aggressor! (Abg. Schieder: Das kann ja auch innerhalb einer Gemeinschaft sein!) Eine gemeinsame Unterstützung!

Herr Kollege Schieder, Sie wissen auch ganz genau, daß der Artikel V des Vertrages über die Westeuropäische Union nicht für die Mitgliedstaaten der Westeuropäischen Union untereinander gilt, genauso wie die Beistandsverpflichtung der NATO nicht gilt, wenn zwei NATO-Mitgliedsländer gegeneinander in einen bewaffneten Konflikt eintreten. (Abg. Mag. Stadler , zu Abg. Schieder gewendet: General in Ruhe! – Abg. Schieder: Also im Falle eines Konfliktes zwischen zwei WEU-Mitgliedern gibt es nichts?!) Da gibt es nichts! Das ist richtig: Da gibt es nichts! Das ist keine Frage! Aber gegen eine Aggression von außen hat sehr wohl Artikel V des Statuts der Westeuropäischen Union seine Gültigkeit. (Abg. Schieder: Gegen einen Nachbarn gibt es nichts!) Das ist richtig! Das ist klar so festgelegt und auch klar so definiert.


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