Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 176

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Die japanische Seite leitete nachweislich sämtliche Beschwerden an die betroffene japanische Industrie weiter, wobei dem MITI jedoch nur eine bedingte Einflußnahme auf die privaten Kaufentscheidungen der japanischen Autokonzerne zukommt.

Überdies steckt die japanische Autoindustrie derzeit selbst in der Krise, und das auch hier genannte weltweit größte Handelsunternehmen war nicht in der Lage, irgendeinen Einfluß in Japan in der von Österreich gewünschten Richtung auszuüben.

Zu den Fragen 2, 12, 13 und 14:

Die EU-Kommission wurde in der Sache der Sicherung der österreichischen Zulieferungen nach Japan bereits mehrmals aktiv, zuletzt bei den Konsultationen zwischen EU und Japan über japanische PKW-Exporte in die EU, welche vom 25. bis 26. März dieses Jahres in Tokio stattfanden. Die gegenständlichen Konsultationen erfolgten im Rahmen des Abkommens EU/Japan aus dem Jahr 1991 über eine schrittweise Öffnung des EU-Marktes für japanische PKW bis Ende 1999.

Bei dieser Gelegenheit wurde gegenüber dem MITI von der EU-Kommission im Sinne der Verwendungszusage, die die Europäische Kommission anläßlich der Unterzeichnung des österreichischen Beitrittsvertrages gemacht hat, der 1995 zu verzeichnende Rückgang der Lieferungen österreichischer automotiver Produkte nach Japan mit Nachdruck betont. Das MITI hat das Vorbringen der EU zur Kenntnis genommen und zugesagt, die Angelegenheit weiter zu verfolgen. Gleichzeitig wurde aber auch an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß in Entscheidungen der japanischen Automobilindustrie von staatlicher Seite nur mehr sehr bedingt eingegriffen werden kann.

Die österreichischen Anliegen wurden weiters auf höchster politischer Ebene von Vizepräsident Sir Leon Brittan bei dem bilateralen Ministertreffen mit Japan am 29. 4. dieses Jahres gegenüber dem MITI-Minister Tsukahara vorgebracht. Die japanische Seite nahm dieses Vorbringen zur Kenntnis, unterstrich jedoch wiederum die Notwendigkeit, daß die Angebote in Hinblick auf Preis, Qualität und Verfügbarkeit der Produkte entsprechen müssen.

Zur Frage 3:

Die maßgebliche EU-Quote für Autoimporte wurde ab dem EU-Beitritt Österreichs um die Menge der traditionellen Importe der neuen Mitgliedstaaten aufgestockt, sodaß die bestehenden Importe nach Österreich in vollem Umfang im Rahmen der EU-Quote aufrechterhalten werden können. Das heißt, es besteht keine Ausrede von japanischer Seite, das nicht von unserer beziehungsweise von EU-Seite die Absatzmöglichkeiten für die japanischen Lieferungen, wie sie vorher im österreichischen Vertrag bestanden haben, aufrechtzuerhalten sind.

Einige Zahlen: Für 1996 wurde für die japanischen PKW-Lieferungen in die EU ein Kontingent in der Höhe von 1 066 000 PKW vereinbart. Diese Zahl wurde aufgrund der 1995 tatsächlich erfolgten Lieferungen und der Marktprognose für 1996 festgelegt. Die Quote ist unterteilt in jene für die zwölf alten Mitgliedstaaten und jene für die drei neuen EU-Mitgliedstaaten, darunter Österreich: 89 000 PKW; das ist eine Steigerung um 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Zu den Fragen 4 bis 7:

Bei dem angeführten Versprechen meines Amtsvorgängers Dr. Schüssel kann es sich nur um dessen Briefwechsel mit der EU-Kommission handeln, in dem diese ihre Bereitschaft erklärte, Japan zu konsultieren, um von der japanischen Seite eine Zusage zu erhalten (Abg. Mag. Stadler: So war das nicht! Er hat das ausdrücklich versprochen! Reden Sie einmal mit Ihrem Chef!)

Die traditionellen Autozulieferungen sollten, so die japanische Zusage, unter dem EU-Zollregime in voller Höhe aufrechterhalten werden. (Abg. Ing. Reichhold: Da waren Sie noch nicht im Parlament, als er das versprochen hat!)


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