Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 248

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im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und im Sinne vieler Betroffener in Österreich einmal etwas Erfreuliches! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

1.35

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Leikam. – Bitte, Herr Abgeordneter.

1.35

Abgeordneter Anton Leikam (SPÖ): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In meinem Beitrag werde ich mich nicht der Änderung des Fremdengesetzes beschäftigen, sondern mit dem Grenzkontrollgesetz.

Mit dem Beitritt Österreichs zum Schengener Vertragswerk verpflichtet sich Österreich, an den EU-Außengrenzen verstärkte Kontrolle durchzuführen, während auf der anderen Seite an den Innengrenzen ein Grenzübertritt ohne entsprechende Personenkontrollen angestrebt wird, was aber letztendlich erst dann möglich ist, wenn an den EU-Außengrenzen auch tatsächlich Schengener Standard erreicht ist.

Österreich muß somit an seinen Außengrenzen die Interessen sämtlicher Schengener Vertragsstaaten wahren. – Wir haben seit 1969 ein Grenzkontrollgesetz, das nach wie vor seine Gültigkeit hat, das allerdings aufgrund des EU-Beitrittes Österreichs nicht mehr ausreichend ist. Daher sind Anpassungen durch ein neues Grenzkontrollgesetz notwendig geworden.

Engstens mit diesem Grenzkontrollgesetz ist natürlich auch der Aufbau des Grenzdienstes verbunden. Durch den Beitritt zum Schengener Vertragswerk haben wir uns ja verpflichtet, Schengener Standard an unseren EU-Außengrenzen zu schaffen. Und wir sind gerade dabei, diesen Schengener Standard letztendlich auch zu erreichen.

Mit 1. 7. 1997 sollte es soweit sein, daß die 1 400 Kilometer EU-Außengrenze tatsächlich Schengener Standard aufweisen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird baulich alles fertig sein, was für diesen österreichischen Grenzdienst erforderlich ist. Allerdings – und das ist auch festzuhalten – gibt es nach wie vor einige Schwierigkeiten, auch die personelle Ausstattung bis zu diesem Zeitpunkt in vollem Umfange zur Verfügung zu haben. Daher ist auch die Assistenzleistung des Österreichischen Bundesheeres dringend erforderlich. Denn bei der Exekutive sind etwa 1 000 Planstellen zu diesem Zeitpunkt zuwenig, um eine volle Erfüllung dieses Grenzdienstes nach Schengener Standard zu gewährleisten. Es werden dann etwa 2 000 Exekutivbeamte zur Verfügung stehen, die durch das Österreichische Bundesheer unterstützt werden, und es müßte daher möglich sein, diesen Standard auch zu erreichen.

Zur deutschen Kritik, die vor einigen Wochen zu hören war, daß die österreichische Kontrolle an den EU-Außengrenzen sowohl personell als auch technisch nicht den Anforderungen entspricht, soll doch auch gesagt werden, daß die Deutschen, wenn wir fertig sind, vermutlich ihre eigenen Probleme an der bayrisch-österreichischen Grenze haben, ihr Personal dementsprechend unterzubringen.

Ich möchte daher abschließend feststellen: Je schneller es uns allen zusammen gelingen wird, an den EU-Außengrenzen den Schengener Standard zu erreichen, desto rascher werden wir der Bevölkerung bei der Bewältigung der Grenzen auch die erforderliche Reisefreiheit gewähren können. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

1.40

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte, Herr Abgeordneter.

1.40

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einige Worte zu einem meiner Vorredner, zu Abgeordneten Elmecker, sagen. Herr Kollege! Man kann es wirklich schon nicht mehr hören, wenn Sie der freiheitlichen Fraktion immer wieder unterstellen, daß sie parteipolitische Propaganda und Wahlkampfpropagande be


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