Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 95

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Österreichische Produkte zeichnen sich durch ihre Naturnähe und Originalität aus und sind von hoher Qualität. Diese Eigenschaften finden mehr und mehr Anklang auf unseren Hoffnungsmärkten. Die Bemühungen in Deutschland, dem größten Importeur agrarischer Produkte, sind groß. Diese Bemühungen müssen jedoch noch intensiviert werden, damit sich Erfolge – so wie in der Weinwirtschaft – auch in anderen agrarischen Bereichen einstellen. (Abg. Meisinger: Lauter leere Worte! – Abg. Aumayr: Lauter Stehsätze!) Der österreichische Weinbau lebt von seinem Qualitätsanspruch und von seiner Sortenvielfalt. (Abg. Meisinger: Worthülsen!) Ihre Worte sind so geistreich, daß man darauf am besten gar nicht eingeht. (Abg. Aumayr: Das ist eine Lesung, Herr Kollege!)

Dieser Qualitätsanspruch hat durch zahlreiche internationale Prämierungen Auszeichnung und Anerkennung gefunden. Es geht aber auch darum, daß die Sortenvielfalt gesichert ist. Mit dem neuen Rebenverkehrsgesetz tragen wir zur Sicherung dieser Sortenvielfalt bei.

Dieses Gesetz war längst fällig und tritt an die Stelle des Gesetzes aus dem Jahre 1948. Durch eine deutliche Kategorisierung des Vermehrungssaatgutes wird nicht nur die Vielfalt gesichert, sondern auch ein Schutz vor erkranktem Rebgut geboten. Die Wahrung der Vielfalt und die Wahrung der Qualität müssen ein zentrales Anliegen der Agrarpolitik sein, auch wenn die direkten Gestaltungsmöglichkeiten der Agrarpolitik angesichts einer Liberalisierung geringer werden. Sie muß sich ihrer grundsätzlichen Gestaltungskraft besinnen.

Der BSE-Skandal hat die Grenzen der Liberalisierung im Agrarbereich aufgezeigt. Dort, wo es um Tiere, wo es um Nahrungsmittel geht, brauchen wir Kontrollen und Reglementierungen. Heute steht auch ein Änderungsprotokoll zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren auf der Tagesordnung. Dort finden wir strengere Kontrollbestimmungen sowie das Verbot für eine Zucht, die zu Leiden und Schäden bei den Tieren führen kann. Diese Bestimmung ist zu begrüßen.

Wir haben gesehen, meine Damen und Herren, daß in der Landwirtschaft eine rein gewinnorientierte Produktion ohne Rücksichtnahme auf die Natur verheerende Folgen zeitigt. Daher ist für uns Sozialdemokraten eine bäuerlich strukturierte Landwirtschaft kein Schlagwort, sondern eine klare Zielsetzung, eine Zielsetzung im Interesse der bäuerlichen Bevölkerung, eine Zielsetzung, die zum Wohl der Menschen in diesem Lande notwendig ist. (Beifall bei der SPÖ und ÖVP.)

13.42

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Koller. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Schwarzenberger: Koller! 40 Minuten!)

13.42

Abgeordneter Franz Koller (Freiheitliche): Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Sitzung des Land- und Forstwirtschaftsausschusses hat deutlich gezeigt, wie Sie von SPÖ und ÖVP die demokratischen Einrichtungen mißbrauchen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Mit einer dreiviertelstündigen Verspätung – wegen Parteienverhandlungen – hat der Ausschuß begonnen. Die Opposition kann man ja warten lassen! (Abg. Dr. Keppelmüller: Schweitzer zuhören! – Abg. Parnigoni: Schweitzer! Schweitzer!) Acht Tagesordnungspunkte wurden behandelt, und danach wurde wieder unterbrochen. Dann wurde in der Nacht fortgesetzt und wieder unterbrochen. Die Vorsitzführung war miserabel, eine Katastrophe! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Man richtet es sich, wie man will, wie man es gerade braucht. (Abg. Marizzi: Könnten Sie das Pult noch ein bißchen höher geben?) Verfassungsmäßige Bestimmungen werden in den Ausschüssen mit einfacher Mehrheit beschlossen. Hier besteht Handlungsbedarf, die Geschäftsordnung muß überdacht werden, denn im Plenum ist eine Zweidrittelmehrheit für verfassungsmäßige Bestimmungen erforderlich. (Abg. Marizzi: Wollen Sie das Pult nicht höher geben?)


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