Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima:
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Haselsteiner! Ich darf noch einmal anführen: Wir haben ein Paktum mit den Ländern und Gemeinden, die maximal 0,3 Prozent zu erreichen. Darüber hinaus ergibt sich erfreulicherweise, daß die Länder – ohne Wien, denn Wien zählt hier zu den Gemeinden – im Jahr 1995 kaum ein Defizit hatten, daß aber trotzdem aufgrund des Konsolidierungspaketes in etwa 10 Milliarden Schilling mehr an Ertragsanteilen an Steuereinnahmen an die Länder und Gemeinden fließen werden.Ich bin daher zutiefst überzeugt davon, daß unsere Partner ihren Teil der Verpflichtung, 0,3 Prozent des Defizits, auch erreichen und einhalten werden, und sie werden dieselben Maßnahmen übernehmen, die auf Bundesebene durchgeführt werden. Zum Beispiel im Bereich des Personals hat es auch Nullohnrunden gegeben.
Insgesamt ist die Ausgangssituation besser, als ursprünglich angenommen, und mit den Ertragsanteilen wird das ohne Zweifel zu erreichen sein.
Um das nachhaltig zu sichern, sehr geehrter Herr Abgeordneter Haselsteiner, halte ich es für sehr wichtig, daß wir auch innerösterreichisch einen solchen Stabilitätspakt vereinbaren, genauso wie ihn Österreich auf internationaler Ebene eingehen muß, und um nichts mehr. Es ist doch selbstverständlich, daß wir dann, wenn Österreich zum Beispiel auf internationaler Ebene Sanktionen erleiden würde, weil der Haushalt aus den Rudern gelaufen ist, das innerhalb Österreichs verursachergerecht betrachten müssen: Ist der Bund schuldig, wird der Bund die Sanktionen zu tragen haben, sind bestimmte Länder schuldig, werden sie die Sanktionen zu tragen haben, und ähnliches mehr. – Ein fairer Stabilitätspakt auch innerhalb Österreichs zum Schutz der Gemeinschaft, zum Schutz der Partner Bund, Länder und Gemeinden.
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage, bitte.
Abgeordneter Dr. Hans Peter Haselsteiner (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Über diesen Stabilitätspakt und über diese Konsultationsmechanismen, die Sie den Bundesländern vorgeschlagen haben, haben wir gelesen, und das ist so weit einleuchtend.
Wann und in welcher Form werden Sie dem Parlament die notwendigen Finanzverfassungsbestimmungen vorlegen, und wie sehen Sie den Zusammenhang zwischen bestehendem Finanzausgleich, einer Föderalismusreform, Steuerhoheit und einschlägigen Fragen? Wann wird das behandelt, welchen Zeitrahmen haben wir, und in welche Richtung wollen Sie gehen?
Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich verstehe den Wunsch der Länder nach diesem von Ihnen zitierten Konsultationsmechanismus, der in etwa folgendes bedeutet: Länder und Gemeinden haben sich verpflichtet, maximal 0,3 Prozent Defizit zu haben, und daher sagen sie völlig zu Recht: Ich möchte in Zukunft einen Schutz haben, daß zum Beispiel eine Körperschaft, Bund, nicht Gesetze beschließt, die mich mit Milliarden Schilling belasten. Da möchte ich einen Mechanismus, der einen Einigungsprozeß vorsieht oder eine Kostenübernahme durch die verursachende Körperschaft vorsieht. – Ich verstehe das, das ist mit den Ländern auszuverhandeln und aus meiner Sicht noch in diesem Jahr abzuschließen.
Zum zweiten, zum Stabilitätspakt: Wir müssen nur den Grundsatz vereinbaren, daß wir einen genau nach dem internationalen Modell der Europäischen Union abschließen. Ich will gar nicht mehr, ich will gar keine nationalen Pönale oder darüber hinausgreifende nationale Dinge. Wenn wir den Grundsatz vereinbaren können, daß innerhalb Österreichs ein Stabilitätspakt genau nach dem Modell, den Österreich mit den anderen Ländern in der Europäischen Währungsunion eingehen muß, abgeschlossen wird, dann bin ich schon zufrieden. Um diesen dann tatsächlich im Detail auszuformen, haben wir Zeit bis zum 1. 1. 1999.
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Hagenhofer.