Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 21

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Die Arbeiten dazu sind im Gange, und ich hoffe, daß das, was unter dem Titel "Bundesstaatsreform" firmiert, verbessert und auch rasch umgesetzt werden kann. (Beifall der Abg. Dr. Kostelka und Dr. Khol ).

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Herr Abgeordneter Steindl stellt die nächste Zusatzfrage.

Abgeordneter Mag. Franz Steindl (ÖVP): Herr Bundesminister! Sehr viele Gemeinden sind über den sogenannten Stabilitätspakt verunsichert, wissen nicht, ob sie noch investieren können oder nicht. Daher frage ich Sie: Wie genau schaut dieser Stabilitätspakt nach Ihren Vorstellungen aus? Nach welchen Kriterien werden da die Quoten an die Länder und die Gemeinden zugeteilt? Wie können Sie das dann, wenn es nicht eingehalten wird, sanktionieren?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Der Stabilitätspakt soll vom Inhalt her, wie bereits erwähnt, nichts anderes sein als das, was Österreich auf internationaler Ebene eingehen wird.

Erstens: Es wird im März eines jeden Jahres über den Haushaltserfolg des Vorjahres zu befinden sein. Gibt es ein überschießendes Defizit, dann beginnen politische Gespräche, die zum Beispiel dem Staat Österreich die Chance geben, innerhalb von sechs Monaten Maßnahmen vorzulegen, die wieder zu Haushaltsdisziplin führen, nämlich zu den vereinbarten Stabilitätskriterien. Sind diese jedoch erfolglos, dann gibt es eine Sanktion. Eine solche muß angedroht werden, denn sonst besteht die Gefahr, daß diese politischen Gespräche ausschließlich Plaudereien werden und sie niemand ernst nimmt. Das heißt, es muß für den schlechtesten Fall als eine Art Drohung auch eine Sanktion vorgesehen sein. Wir alle hoffen, daß sie nie eintreten muß, aber es muß sie geben.

Derzeit ist als Sanktion in Diskussion, daß zirka ein Viertelprozent des Bruttoinlandsproduktes – also nicht sehr viel – als unverzinsliches Darlehen hinterlegt wird. Erst nach weiteren zwei Jahren wäre das dann in Form einer Geldbuße tatsächlich verfallen.

Genau diese Form möchte ich auch auf nationaler Ebene anwenden. Das heißt, wenn Österreich international eine Verpflichtung eingeht, dann werden wir verursachungsgerecht in Österreich entweder den Bund oder die betroffenen Länder oder die betroffenen Gemeinden in diese Verpflichtung mit einbeziehen. Wie die Aufteilung der Schuldenquote und der Defizitquote innerhalb meiner Partner, der Länder und der Gemeinden, erfolgt, ist, glaube ich, in der Verantwortung dieser Partner zu klären.

Es gibt aber darüber hinaus – und darüber bin ich sehr froh – einen in hervorragender Zusammenarbeit mit dem Gemeinde- und dem Städtebund erstellten Leitfaden für die Gemeindehaushalte gemäß den Maastricht-Kriterien. Darin ist alles genau festgehalten; auch die neuen Rechnungslegungsvorschriften und all diese Dinge. Das ist eine hervorragende Arbeit, die allen Gemeinden zugehen wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Van der Bellen.

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Bundesminister! Die Analogie zum Stabilitätspakt auf europäische Ebene leuchtet mir nicht ein, denn dort ist es so, daß Sie als Vertreter der Republik Österreich mit den entsprechenden Damen und Herren in Brüssel dann die Sanktion verhandeln, die Situation schildern. Brüssel ist ein klarer Verhandlungspartner, und Sie sind in Österreich für Budgetfragen zuständig!

Innerösterreichisch jedoch haben Sie es mit Hunderten von Gemeinden zu tun. Wie und mit wem wollen Sie da eine Sanktion vereinbaren? Wenn die neun Bundesländer und die Hunderten von Gemeinden insgesamt die 0,3 Prozentgrenze überschreiten, wer ist dann der Schuldige unter diesen Hunderten von Gemeinden, wer wird dann die Sanktion tragen?


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