Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 87

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. – Bitte, Herr Abgeordneter.

15.57

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Nach der treffsicheren Argumentation meiner Vorrednerin kurz zu einem anderen Thema. Ich möchte nämlich die 4. Novelle zum Bezirksgerichts-Organisationsgesetz für Wien nicht vorüberziehen lassen, ohne wieder einmal – zum wiederholten Male – die Reform der Bezirksgerichte in den Bundesländern Salzburg, Oberösterreich und Steiermark einzumahnen. Es geht dabei um Kleinstbezirksgerichte, bei denen weniger als eine Richterstelle systemisiert ist beziehungsweise zwischen denen die Entfernungen sehr gering sind.

Der Weg dieser Reform ist klar, er geht über eine Änderung des Übergangsgesetzes 1920, und zwar ist die dort verankerte Zustimmung der Landesregierung in eine Anhörung umzuwandeln, nämlich in eine Anhörung der Landesregierung, wenn es um eine Sprengeländerung bei Bezirksgerichten geht. Der Verfassungsausschuß ist sich schon seit März dieses Jahres klar. Allerdings sind auf dem Weg vom Verfassungsausschuß hierher ins Plenum Fallen aufgetaucht, Hürden aufgetaucht, Blockaden entstanden.

Meine Damen und Herren! Ich fordere, daß die Verwaltungsreform im Gerichtsbereich noch in diesem Jahr fortgesetzt wird. Ich fordere, daß sich dieses Thema noch heuer auf der Tagesordnung des Nationalrates findet. Es wäre vom Bundesgesetzgeber grob fahrlässig, im nächsten Jahr ein Justizbudget zu beschließen, sehenden Auges, daß da Verschwendung von Ressourcen betrieben wird, daß da öffentliche Gelder unzweckmäßig eingesetzt werden.

Machen wir also den Weg frei für eine effiziente, sparsame Gerichtsorganisation – sowohl in Salzburg als auch in Oberösterreich als auch in der Steiermark! Unterstützen wir da den Herrn Justizminister! Herr Klubobmann Khol, helfen Sie mit, machen Sie wenigstens in diesem Justizbereich das Richtige! (Beifall bei der SPÖ und beim Liberalen Forum.)

15.59

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte, Frau Abgeordnete.

15.59

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Minister! Hohes Haus! Ob Zufall oder auch nicht, ich bin eher Anhängerin der These, daß es keine Zufälle gibt, daher kommt es vielleicht doch nicht von ungefähr, daß sich ausgerechnet in dieser Woche, in der auch international die Tage der Gewalt gegen Frauen ausgerufen wurden, das Parlament in mehreren Anträgen mit diesem Themenkomplex befaßt.

Auch im vorgelegten Strafrechtsänderungsgesetz 1996 wird direkt und auch indirekt darauf Bezug genommen. So soll im besonderen Teil, im § 83 StGB, die Verdoppelung der Grundstrafandrohung für Körperverletzung ganz allgemein ein Signal gegen Gewalthandlungen setzen.

In der gültigen Fassung des § 195 betreffend Kindesentziehung ging der Gesetzgeber davon aus, daß für das Wohl des Minderjährigen dann am besten gesorgt sei, wenn ihn der Erziehungsberechtigte selbst erzieht oder die Erziehung überwacht. Dafür erhielt der Erziehungsberechtigte sehr viel Macht in die Hand, ohne daß dabei berücksichtigt wurde, daß auch Erziehungsberechtigte schon lange, bevor die Behörden davon Kenntnis erlangt haben, zum Täter werden können.

Wenn nun durch ein kritischeres Bewußtsein in der Öffentlichkeit und auch durch die Berichterstattung in den Medien immer mehr Kindesmißhandlungen in der Öffentlichkeit bekannt werden, dann ist es höchste Zeit, daß in der vorgeschlagenen Fassung des § 195 endlich das Wohl des Kindes als vorrangiges Ziel in den Mittelpunkt gerückt wird. So läßt die Neuformulierung für couragiertes Verhalten, das durch das Naheverhältnis im Familien- und Freundeskreis meist


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