Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 132

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zweifellos auch billigen Krediten arbeiten. Aber Sie wollen nicht, daß es endlich zu einer vernünftigen Eigenkapitalfinanzierung der österreichischen Wirtschaft kommt, weil sich die österreichische Wirtschaft dann ja von der Umklammerung der Banken befreien könnte. Und das ist manchen ein Dorn im Auge. Daher kann ich mir auch vorstellen, daß die Banken als mächtige Sektion in der österreichischen Wirtschaftskammer dem Kollegen Stummvoll die Türe eingetreten und entsprechenden Wirbel gemacht haben.

Es gibt eine ganze Menge. Kostenschlüssel – darüber müßte man ernsthaft diskutieren. Ich habe leider jetzt die Zeit nicht dazu. Ein sozialpartnerschaftlich besetzter Beirat wird eingerichtet. – Da bekomme ich schon einen Lachanfall, wenn ich mir den Gesetzestext vor Augen führe: sozialpartnerschaftlich besetzt mit Wirtschaftskammer, Nationalbank, Arbeiterkammer und zwei Beamten aus dem Finanzministerium, die sachkundig sein müssen.

Herr Minister! Heißt das, daß die anderen nicht sachkundig sein müssen? Ich frage mich wirklich, was da für ein Unsinn gemacht wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich komme zum Schluß, die Redezeit ist leider aus. Es gäbe noch eine ganze Menge zu sagen. Wichtigster Kritikpunkt ist für mich neben der Ausgrenzung einer Berufsgruppe, die sich mit enormen negativen Folgen niederschlagen wird, die Aufhebung des Bankgeheimnisses. Herr Bundesminister, seien Sie versichert, das werden Sie von uns noch oft hören. Und Sie werden sehen, genauso wie bei den Werkverträgen wird es irgendwann in gar nicht so langer Zeit zu einem Reparaturgesetz kommen, Sie werden Ihre Fehler eingestehen müssen. Es wird eine Fortsetzung dieser Pfuschgesetze à la Werkvertragsregelung sein.

Für mich habe ich abschließend die zusammenfassende Beurteilung parat: Das ist und bleibt ein Pfusch zum Quadrat. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.15

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben von Herrn Abgeordneten Mag. Firlinger in wesentlichen Punkten referierte Antrag wurde schriftlich überreicht, genügend unterstützt, geschäftsordnungsgemäß vervielfältigt und zur Verteilung gebracht. Im übrigen wird er dem Stenographischen Protokoll beigedruckt.

Der Abänderungsantrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Firlinger, Böhacker und Kollegen zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen (Wertpapieraufsichtsgesetz – WAG) und über die Änderung des Bankwesengesetzes, des Börsegesetzes 1989, des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991, der Konkursordnung, der Ausgleichsordnung, des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Investmentfondsgesetzes (369 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. § 2 Abs. 1 Z 4 hat zu lauten:

"4. um dem Mißbrauch von Insiderinformationen gemäß § 48 BörseG entgegenzuwirken und zur Aufklärung und Verfolgung von Mißbrauchsfällen dadurch beizutragen, daß sie alle zur Konkretisierung eines Verdachtes einer gemäß § 48a BörseG strafbaren Handlung erforderlichen Ermittlungen mit den Maßnahmen des BörseG und gemäß diesem Bundesgesetz aus eigenem durchführt; dazu kann sie Auskünfte von

a) Emittenten, die meldepflichtige Instrumente (§ 10 Abs. 2) begeben haben,

b) natürlichen und juristischen Personen, die Aufträge in bezug auf meldepflichtige Instrumente erteilt haben,


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