Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 99

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Meine Damen und Herren! Mir ist gerade gesagt worden, daß es Klagen über einen Geruch gibt, der durch die Entlüftung einströmt. Das ist die Folge von Lackierarbeiten, die allerdings schon eingestellt worden sind, sodaß die Schlußfolgerung die wäre, daß in Kürze mit einer Verbesserung der Luft gerechnet werden kann. (Heiterkeit und Beifall.)

Meine Damen und Herren! Wir sollten in 7 Minuten die Dringliche Anfrage aufrufen. Als erster Redner zu Wort gemeldet wäre jetzt beim nächsten Tagesordnungspunkt der Herr Abgeordnete Rosenstingl. Aus praktikablen Gründen frage ich, ob er mit einer Redezeit von etwa 5 Minuten das Auslangen finden will. (Abg. Rosenstingl verneint.) – Da das nicht der Fall ist, unterbreche ich die Sitzung bis zum Aufruf der Dringlichen Anfrage.

(Die Sitzung wird um 14.53 Uhr unterbrochen und um 15.02 Uhr wiederaufgenommen. )

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller, Dr. Volker Kier und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Reform des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) (1523/J)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Im Sinne der Ankündigung vor Eingang in die Tagesordnung der heutigen Sitzung gelangen wir nunmehr zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 1523/J an den Herrn Bundeskanzler.

Diese Anfrage ist inzwischen an alle Abgeordneten verteilt worden, es erübrigt sich dadurch eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Die Energiepolitik der Europäischen Union stützt sich auf folgende drei Verträge: Vertrag der Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), Vertrag der Atomgemeinschaft (EURATOM) und Vertrag der Europäischen Gemeinschaft (EG). Diese Zersplitterung schafft zahlreiche rechtliche Probleme. Darüber hinaus widersprechen der EURATOM- und der EGKS-Vertrag der von der Europäischen Union formulierten umwelt- und wirtschaftspolitischen Zielsetzung einer nachhaltigen Entwicklung. Insbesondere ist die nach wie vor bevorzugte Behandlung der Atomenergie weder ökologisch noch ökonomisch oder sozial zu rechtfertigen.

Während der EGKS-Vertrag ohne Verlängerung vertragsgemäß am 23. Juli 2002 auslaufen wird, haben alle Bemühungen, im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung eine Änderung des EURATOM-Vertrages oder gar seine Einbeziehung in den EG-Vertrag zu erreichen, noch nicht zum Erfolg geführt. Derartige Reformschritte liegen aber zweifellos im österreichischen Interesse.

Aufgrund dieses österreichischen Interesses ist es unverständlich, daß in einer Abstimmung des Europäischen Parlaments die Forderung "Einstellung der Förderung der Kernenergie und Änderung des EURATOM-Vertrages im Jahr 2002 dahin gehend, daß einzige Aufgabe von EURATOM der sichere Abbau der Kernreaktoren und die sichere Lagerung der Nuklearabfälle wird" lediglich an der Ablehnung der ÖVP-Abgeordneten Flemming, Habsburg-Lothringen, Pirker, Rack, Rübig und Stenzel scheiterte. Die Forderung, ab dem Jahr 2002 die Förderungen für die Kernenergie einzustellen und EURATOM auf den sicheren Abbau der Kernreaktoren und die sichere Lagerung der Nuklearabfälle zu reduzieren, fand sich im Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments über das Programm der Europäischen Gemeinschaft für Umweltpolitik und Maßnahmen im Hinblick auf eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung. (Bericht vom 3. Oktober 1996, Berichterstatterin: Dybkjær, PE 217.883, Änderungsantrag 37, Art. 2 Abs. 4 Buchstabe h, abgestimmt am 13. November 1996.) Sie wurde mit 244 Gegen-Stimmen zu 237 Pro-Stimmen in der Plenarsit


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite