Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 173

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Frau Ministerin! Etwas, was mir auch abgeht und von dem noch niemand hier gesprochen hat, ist die Frage: Wie wird es in Zukunft mit der Hauskrankenpflege ausschauen? Wo ist sie geregelt? Wer wird sie weiterfinanzieren? Wer ist dafür verantwortlich, daß Menschen früher aus dem Krankenhaus entlassen werden können, weil sie zu Hause die entsprechende ambulante Betreuung haben? – Es ist das nirgends geregelt. Die Hauskrankenpflege wurde mit dem Ziel "entsorgt", die Belegsdauer in den Spitälern wieder wesentlich zu verlängern. Damals, als der KRAZAF eingeführt wurde, war es das wichtigste Ziel, vom stationären in den ambulanten Bereich zu verlagern. Es hat sich gezeigt, wie wichtig und richtig die Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich war, und das ist nicht nur kostengünstiger, sondern auch humaner. In Zukunft wird es jedoch so sein, daß Menschen so lange im Krankenhaus bleiben müssen, bis sie wieder völlig gesund sind, weil es keine ambulante Hauskrankenpflege mehr gibt.

Frau Ministerin! Was Sie da gemacht haben, ist Geldverschwendung in höchstem Maße, und es ist ein künstliches Festhalten von Patienten im Krankenhaus, weil die ambulanten Strukturen zu Hause in Zukunft nicht mehr gesichert sein werden.

Frau Ministerin! Österreich als Sozialstaat ist verantwortlich für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Österreich als eines der reichsten Länder der Welt muß es sich leisten können, ein Gesundheitssystem zu schaffen beziehungsweise aufrechtzuerhalten, das sicherstellt, daß jeder, der hier lebt, gut versorgt wird, indem die Qualität stimmt, indem die Leistung stimmt, und Ärzte und Pflegepersonal müssen so arbeiten können, daß dies gewährleistet ist.

Mit einer Arbeitszeit von Ärzten und Pflegepersonal von 60, 70 Stunden kann das nicht sichergestellt werden. Was Sie damit erreichen, sind nicht nur noch kränkere Patienten, sondern auch kranke Ärzte und krankes Pflegepersonal. Das ist eine ganz große Gefahr, mit der wir hier in Österreich in Zukunft konfrontiert sein werden.

Frau Ministerin! Die Finanzierung im Gesundheitswesen gehört grundlegend geändert. Wir können uns nicht mehr darauf verlassen, daß die Kosten ausschließlich über Gehaltssysteme finanziert werden. Immer weniger Leute haben Arbeit, und immer mehr arbeiten mit Werkvertragsregelungen oder in dienstnehmerähnlichen Verhältnissen, die nicht sozialversicherungspflichtig sind. Dadurch werden sich die Einnahmen minimieren.

Es wäre höchst an der Zeit, sich zu überlegen, mit welchen Mitteln Gesundheit in Österreich zusätzlich finanziert werden kann. Eine Beitragszahlung aufgrund von Gewinnen und Wertschöpfung hätte bei uns in Österreich schon lange diskutiert werden sollen.

Im Interesse aller Patienten Österreichs und im Interesse aller Ärzte und des Pflegepersonals in Österreichs Krankenhäusern und Krankenanstalten, die vorzügliche Arbeit leisten wollen, können wir Ihrem Gesetzespaket, das nur Stückwerke beinhaltet, nicht zustimmen. Das wäre im Hinblick auf die Interessen der Patienten und des Personals unverantwortlich. – Danke. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

19.23

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Onodi. – Bitte.

19.23

Abgeordnete Heidemaria Onodi (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine gute Gesundheitsreform wird begonnen, und zwar mit einem gewaltigen Schritt nach vorne: mit der Einrichtung von Landesfonds, dem Krankenanstaltenplan, dem Großgeräteplan sowie einem neuen Finanzierungssystem und der Dokumentation.

Natürlich, sehr geehrte Damen und Herren, kann man alles – destruktiv – kritisieren, aber jetzt, hier und heute werden die ersten Schritte getan – nicht zuletzt, sondern gerade durch Frau Ministerin Krammer. (Beifall bei der SPÖ.)

Auch die Weiterentwicklung der Gesundheitsreform ist bereits im Gange. Sie wird sich auf folgende Schwerpunkte konzentrieren: auf die Ambulanzen und den niedergelassenen Bereich,


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