Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 53

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Ich kann ein Beispiel bringen aus dem Bereich der Eisenbieger in Österreich, in Tirol. Das Eisen wird in Italien gekauft, dann wird es nach Deutschland zum Binden gefahren, und aus Deutschland kommt es wieder zurück nach Österreich, um verlegt zu werden – alles Dinge, die nicht notwendig wären, wenn der Verkehr die Begrenzung der Arbeitsteilung abbilden würde.

Herr Finanzminister, gemeinsam mit dem Verkehrsminister wird es wohl Ihre Aufgabe sein, im Rat der Finanz- und der Verkehrsminister über dieses Thema zu reden und den österreichischen Beitrag für eine wirklich umfassende Verkehrspolitik zu leisten, die es uns erspart, laufend an Details herumzudoktern. (Beifall beim Liberalen Forum.)

13.03

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Müller. – Bitte.

13.03

Abgeordneter Karl Gerfried Müller (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Einige Abgabengesetze sollen heute in verschiedenen Bereichen geändert werden. Es sind EU-Anpassungen notwendig geworden, und diverse Bestimmungen waren im Hinblick auf die praktische Anwendung änderungsbedürftig. Einer Empfehlung des Rechnungshofes wird ebenso nachgekommen, wie möglichen Umgehungen von Steuerpflichten entgegengewirkt werden soll. Schließlich werden Bestimmungen über die Steuerbefreiungen im Stiftungsrecht klarer gefaßt.

Hohes Haus! Aufgrund eines kürzlich ergangenen Erkenntnisses des Europäischen Gerichtshofes darf jemand, der in einem EU-Land lebt und in einem anderen EU-Land arbeitet, aus diesem Grunde nicht höher besteuert werden – eine Ungleichbehandlung also, auf die nun mit der Möglichkeit, die unbeschränkte Steuerpflicht zu beantragen, auch wenn diese Personen weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, geantwortet wird. Das heißt, die sogenannten Grenzgänger, die aus einem EU- oder EWR-Staat einpendeln und den wesentlichen Teil ihrer Einkünfte in Österreich erzielen, gelten somit auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig.

Eine weitere Änderung betrifft die beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer, Personen also, die in Österreich weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben. Bisher galt ja bei Zahlung des laufenden Arbeitslohnes eine Mindestbesteuerung von 10 Prozent. Diese Mindeststeuer für die beschränkt Steuerpflichtigen soll ab 1997 fallen.

Erforderlich wurde auch die Änderung der Straßenbenützungsabgabe beziehungsweise des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, worauf ja schon einige Redner näher eingegangen sind.

Da die Straßenbenützungsabgabe nach dem Beitritt zur Europäischen Union abzusenken war, wird der Schwerverkehr billiger. Um verkehrspolitische Nachteile zu vermeiden, muß die Kraftfahrzeugsteuer für LKW gestaffelt nach Tonnagen angehoben werden. Diese Maßnahme ist aus mehreren Gründen wichtig, das wurde heute auch schon mehrmals betont.

Die Zunahme des Straßengüterverkehrs, welche den österreichischen Bemühungen um die verkehrs- und umweltpolitisch geforderte Verlagerung auf die Schiene zuwiderläuft, hat ihre wesentliche Ursache in der Verbilligung der Kosten für den Straßengütertransit seit 1. Jänner 1995. Mit diesem Termin begann bekanntlich der schrittweise Ersatz des bisher in Österreich gültigen Straßenverkehrsbeitrages durch die auf die EU-Wegekostenrichtlinie abgestimmte Straßenbenützungsabgabe.

Die Problematik wurde zusätzlich dadurch verschärft, daß sich einerseits die Gütertransportkosten auf der Bahn durch Indexanpassungen erhöht und andererseits die Kosten für die Alternativrouten durch die Schweiz und auch durch Frankreich wesentlich verteuert haben. Eine einseitige Verbilligung hätte den verkehrspolitischen Zielen in Österreich und natürlich auch jenem Ergebnis, das mit der EU ausverhandelt wurde, widersprochen.


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