Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 60

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Ich möchte noch kurz zum EU-Abgabenänderungsgesetz kommen. Da gibt es auch eine Änderung im Umsatzsteuergesetz. Im Zuge des EU-Beitritts war es notwendig, daß ab 1. 1. 1997 im Krankenanstaltenbereich die unechte Steuerbefreiung Platz greift. Und da gibt es jetzt eine Sondersituation für ein Spital in Spittal an der Drau. Das ist eine GmbH, die keine Körperschaft öffentlichen Rechts ist, aber andererseits mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattet wurde. Diese GmbH hat nach den derzeit geltenden rechtlichen Bestimmungen im § 6 Abs. 1 Z 18 nicht die Möglichkeit, die unechte Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen. Ich darf daher in diesem Zusammenhang einen Entschließungsantrag einbringen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hermann Böhacker, Mag. Herbert Haupt und Kollegen betreffend Gleichstellung der mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Anstalten mit Körperschaften öffentlichen Rechts in § 6 Abs. 1 Z 18 UStG

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Anstalten den Körperschaften öffentlichen Rechts gleichgestellt werden."

*****

Dies wäre dringend notwendig, um eine entsprechende Gleichheit vor dem Gesetz zu schaffen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.39

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Fink. – Bitte, Herr Abgeordneter. Angezeigt werden 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung.

13.39

Abgeordneter Ernst Fink (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich beziehe eine sehr kritische Haltung gegenüber diesem EU-Abgabenänderungsgesetz. Eingangs möchte ich jedoch feststellen – das hat der Herr Bundesminister bereits gesagt –, daß auch die Straßenverkehrsabgabe in den letzten Jahren von 72 000 S auf jetzt 16 700 S abgesenkt wurde. Das ist ein großer Betrag. Allerdings ist dazu auch festzustellen, daß es nicht nur die inländischen Frächter, sondern auch die ausländischen Frächter trifft.

Gleichzeitig wird jedoch die Kfz-Steuer um 5 S beziehungsweise 15 S pro Tonne angehoben. Ich meine aber, daß auch diese geringfügige Anhebung der Kfz-Steuer zu einer Wettbewerbsverzerrung führt, und zwar deshalb, weil aufgrund des Beitrittsvertrages zur EU die volle Liberalisierung und damit auch die Einführung der Kabotage in Österreich in Kraft tritt.

Das bedeutet, daß ausländische Frächter im grenzüberschreitenden Verkehr und jetzt auch im innerösterreichischen Straßengüterverkehr zu geringeren Fixkosten anbieten können. Es wird zu einem Verdrängungswettbewerb zwischen den ausländischen und inländischen Frächtern kommen. Das heißt für mich, daß auch die Frächter immer mehr unter Druck geraten.

Die Kfz-Steuer – das ist festzustellen – ist mit rund 40 000 S für einen 40-Tonnen-Lastzug die höchste in Europa. In Deutschland beträgt diese Steuer ungefähr 26 000 S, in Holland rund 14 000 S, in Italien rund 12 000 S und in Frankreich sogar nur 3 000 S. Nicht umsonst, Herr Bundesminister, unterbietet nun ein italienischer Großfrächter die österreichischen Fixpreise um ungefähr 20 Prozent.


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