Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 159

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Daher komme ich zur Schlußfolgerung: Wenn es Ihnen wirklich um die Bürger in dieser Republik geht (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das werden Sie doch nicht bestreiten!) , wenn es Ihnen letztendlich auch um dieses Gemeinwesen geht – ich bezweifle das ein bißchen, das werden Sie mir ja gestatten, Frau Abgeordnete –, wenn es Ihnen also wirklich darum geht, dann muß ich Sie eindringlich ersuchen, von diesem Schüren des Neides abzugehen. Neid kann man ja relativ leicht erwecken, dazu wäre jeder von uns in der Lage. Sie sind Meister darin, das billige ich Ihnen zu, aber davon sollte man wirklich einmal Abstand nehmen. Wenn Sie nämlich damit fortfahren, dann kann es zu keiner wirklichen Lösung kommen, die halbwegs den Interessen des Hauses dient und gleichzeitig von den Bürgern auch verstanden wird. Das ist mein Appell an Sie. (Abg. Mag. Stadler: Sie kennen doch die Vorschläge?)

Ja gerade weil ich Ihre Vorschläge kenne, appelliere ich an Sie! Ich gehe davon aus, daß niemand in der gesamten westlichen Welt als Regierungsmitglied oder Bundeskanzler mit einem Nettoeinkommen von 60 000 S pro Monat tatsächlich über die Runden kommen kann. Das ist nicht möglich! Wenn Sie einmal eine solche Funktion ausgeübt hätten, dann wüßten Sie das. Daher muß ich an Sie appellieren und Sie bitten, von dieser Neidtangente wegzugehen und wirklich sachliche Hinweise einzubringen.

Ihr Vorschlag mit den 60 000 S ist nämlich in Wahrheit kein sachlicher Beitrag zur Lösung dieses Problems, sondern er dient ganz einfach einer Aufschaukelung von Emotionen, aber mit Emotionen kann man diese Probleme ganz einfach nicht lösen. Das wollte ich Ihnen abschließend sagen. (Abg. Mag. Stadler: Bei uns hält es aber jeder ein! Bei uns kann jeder davon leben, von Haider bis Brauneder!)

Ich hoffe, daß wir in einigen Monaten einmal wirklich vernünftig unter Beachtung der angesprochenen Grundsätze, wie ich sie beispielsweise angeführt habe, über dieses Problem reden und auch zu einer halbwegs vernünftigen Lösung kommen können. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.12

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt vom Abgeordneten Dr. Schwimmer vor. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.12

Abgeordneter Dr. Walter Schwimmer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für Politiker gibt es zum fünften Mal hintereinander keine Anpassung der Bezüge, sie sind eingefroren. Das ist in Zeiten wie diesen und angesichts notwendiger Sparpakete eine Selbstverständlichkeit, über die ich kein weiteres Wort verlieren werde. (Abg. Dr. Haselsteiner: Wie hoch sind Ihre Bezüge, Kollege Schwimmer? – Abg. Wabl: Krankenkasse!)

Die öffentlich Bediensteten haben für zwei Jahre auf eine prozentuelle Bezugserhöhung verzichtet. Das ist eine verantwortungsbewußte, ich möchte fast sagen, eine staatspolitische Haltung. Es gab für die öffentlich Bediensteten, vom Sektionschef bis zum kleinsten Bediensteten, egal, wie hoch der Bezug ist, zwei Mal – einmal 1996, einmal 1997 – eine Einmalzahlung in der Höhe von 2 700 S beziehungsweise 3 600 S.

Eine Zwangsfolge beider Regelungen trifft aber eine kleine Gruppe von Bediensteten, von Arbeitnehmern sehr hart, weil sie weder das eine noch das andere erhalten können. Es handelt sich um jene Arbeitnehmer, die uns als Abgeordneten unmittelbar zuarbeiten, nämlich die Parlamentsmitarbeiter. Da der Vergütungsanspruch der Abgeordneten, aus dem die Parlamentsmitarbeiter bezahlt werden können – von diesem Vergütungsanspruch kann ein Abgeordneter keinen einzigen Groschen persönlich sehen, denn dieser Betrag kann nach dem Gesetz ausschließlich zur Bezahlung von Mitarbeitern verwendet werden –, direkt an den Bezug des öffentlichen Dienstes gebunden ist, gibt es keine Erhöhung in den Jahren 1996 und 1997. Jene Abgeordneten, die diesen Vergütungsanspruch für Mitarbeiter schon voll ausgeschöpft haben, haben daher keinen Spielraum für eine Bezugserhöhung ihrer Mitarbeiter. Eine Einmalzahlung wie im öffentlichen Dienst erhalten sie aber als Privatangestellte auch nicht, weil sie nicht unter das entsprechende Bundesgesetz fallen.


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