Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 220

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Vergangenheit gewohnt waren, weil es diese Situationen eben heute nicht mehr gibt. Das ist heute eine andere Kriegsführung – das hat uns auch das Beispiel in Bosnien gezeigt –, bei der diese Mine nicht zur Verteidigung dient, sondern zur tödlichen Waffe für die dort lebende Bevölkerung wird, für die flüchtende Bevölkerung, für die fliehenden Menschen oder für diejenigen, die zum Beispiel nach einem Friedensschluß in ihre Heimat zurückkehren wollen.

Diese Minen sind – entgegen allen Behauptungen – eben nicht so leicht auffindbar und räumbar, weil sie oft in unwegsamem Gelände liegen, was aber nicht verhindert, daß Menschen, wenn sie ihre Felder wieder pflügen wollen, auf eine solche Mine treten und verletzt werden. (Abg. Scheibner: Selbstzerstörung, Frau Kollegin!) Auch diese Mär von der Selbstzerstörung hilft nichts, da eben Kinder und Zivilisten trotzdem auf Minen steigen können, wenn diese noch nicht zerstört wurden.

Sie gehen immer von einer "regulären" – unter Anführungszeichen – Kriegssituation oder Verteidigungssituation aus, wie Sie sie eben verstehen. Wenn Sie sich aber Kriegshandlungen und -abläufe anschauen, wo diese Unfälle passieren und wo diese Situationen auftreten, so sehen Sie: Auch der Selbstzerstörungsmechanismus hilft nicht, weil innerhalb dieser vier Wochen viel zu viele Zivilisten eben genau jene Gegenden passieren, wo sie verletzt beziehungsweise tödlich getroffen werden.

Wenn man die internationale Diskussion verfolgt, sieht man: Es ist heute in weiten Kreisen unumstritten, daß Anti-Personen-Minen eine tödliche Waffe sind. Ich begrüße das sehr, daß Kollege Amon gemeinsam mit Frau Kollegin Karlsson diesen Abänderungsantrag eingebracht hat. Das war auch ein Thema unserer Diskussionen im Ausschuß. Damals haben wir keine Mehrheit gefunden, auch nicht mit unserem Verlangen, damit in den Ausschußbericht hineinzukommen. Wir unterstützen diese Abänderung, obwohl wir eine weitergehende und noch etwas konkretere Formulierung in unseren Vorschlägen hatten; ich möchte das ausdrücklich festhalten.

Ich sehe das aber als einen ersten Schritt, daß der Wirtschaftsminister sozusagen ersucht wird, in diese Richtung tätig zu werden, und ich möchte das im Sinne der positiven Entwicklung unseres gemeinsamen Antrages unterstützen.

Ich möchte aber den zweiten Teil meines Antrages einbringen, denn er scheint mir ganz wesentlich zu sein. In diesem zweiten Teil geht es einfach um das Ausfuhrverbot von Anti-Personen-Minen beziehungsweise um das Verbot von Lizenzproduktionen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kammerlander und Genossen zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten (540 der Beilagen) über den Antrag 163/A betreffend ein Bundesgesetz über das Verbot von Anti-Personen-Minen

Der Nationalrat wolle beschließen:

§ 2 erhält die Bezeichnung § 2 Abs. 1

Der § 2 wird ergänzt um folgenden Abs. 2:

"§ 2 (2) Ebenso ist es österreichischem Recht unterliegenden natürlichen und juristischen Personen verboten, Anti-Personen-Minen oder Anti-Ortungs-Mechanismen sowie Teile derselben im Ausland herzustellen oder zusammensetzen zu lassen und damit Handel zu betreiben."

*****

Das ist ein Anliegen von mir, das in diesem gemeinsamen Antrag bisher noch nicht erfaßt war. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

0.29

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben verlesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht mit in Verhandlung.


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