Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 76

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werden können, wenn trotz Ausschreibung nachweislich ein Facharzt für die betreffende Abteilung nicht gefunden werden kann. Und das gilt natürlich nur für den Bereich und in dem Maße, wie die Arbeitszeit geregelt werden muß, wenn ein Arzt trotz Ausschreibung nachweislich nicht gefunden werden kann. Wenn für ein Spital ein Arzt nachweislich trotz Ausschreibung nicht gefunden werden kann – ich glaube, das wird nur mehr für einen sehr kurzen Zeitraum der Fall sein –, dann wäre es unmöglich gewesen, das im Gesetz zu negieren. Denn was hätten wir dann tun müssen? – Wir hätten das Spital schließen müssen, weil wir niemanden zwangsverpflichten können.

Ich bin der Überzeugung, die Formulierung: trotz Ausschreibung nachweislich niemand gefunden, und nur in dem Ausmaß darf man abweichen, in dem das notwendig ist, und das befristet!, ist eine von der Praxis her und nicht eine von den Ländern vorgesehene und erzwungene Maßnahme.

Die Bestimmung, daß vorübergehend Ausnahmeregelungen getroffen werden können, ist derart restriktiv, daß auch sie mit Sicherheit nicht willkürlich genützt werden kann, denn es steht drinnen: vorübergehend, also wenn das anders nicht machbar ist, eben aufgrund des Fehlens von Ärzten. Es ist nur vorübergehend, und zwar wenn es keine durchgehende Inanspruchnahme gibt, also ist die Regelung 13 Stunden Arbeitszeit davon nicht betroffen. Es kann nur vorübergehend abgewichen werden, wenn es eine Betriebsvereinbarung darüber gibt, bei der die betroffene Gruppe mitredet und der der einzelne zustimmt. Jemand darf keine Nachteile dadurch haben, daß er das nicht macht. Es wird dem Arbeitsinspektorat eine Liste der betroffenen Arbeitnehmer übermittelt, und das Arbeitsinspektorat – nicht der Landeshauptmann oder irgend jemand sonst – hat dann, auch wenn eine Vereinbarung vorliegt, zu prüfen, ob die Notwendigkeit wirklich besteht und ob auf alle Fälle der Arbeitnehmerschutz gesichert ist.

Wenn das nicht der Fall ist, dann wird das Arbeitsinspektorat derartige vorübergehende Regelungen unterbinden. Daher wird es auch in Zukunft nach diesem Gesetz keine Überbeanspruchung mehr geben können, weil auch diese vorübergehenden Übergangsregelungen der Kontrolle des Arbeitsinspektorates unterstehen. Kein Land wird es sich richten können, und jeder Landeshauptmann, der derzeit vielleicht behauptet, er wird es sich mit irgend jemandem richten, wann er diese Normen einführt, irrt gewaltig. Denn "vorübergehend" heißt nur, wenn der Bedarf anders nicht gedeckt werden kann, wenn die Betriebsvereinbarung das zuläßt, wenn der einzelne dem zustimmt und wenn das Arbeitsinspektorat anerkennt, daß das noch immer im Rahmen des Arbeitnehmerschutzes ist. Restriktivere Ausnahmeregelungen sind sicher nicht mehr möglich.

Das heißt, die Länder haben in Wirklichkeit nach sehr langem Zögern akzeptiert, daß in diesem Bereich Arbeitnehmerschutz, Patientenschutz notwendig sind. Wir werden darauf achten, daß auch die Übergangsregelungen äußerst restriktiv gehandhabt werden. Dafür wird auch das Arbeitsinspektorat sorgen – im Interesse der Arbeitnehmer, im Interesse der Ärzte, im Interesse der Krankenschwestern, Pfleger und Pflegerinnen und ganz besonders natürlich auch im Interesse der Patienten. Daher hoffe ich, daß Sie trotzdem diesem Gesetz, das neue Regelungen bringt, heute zustimmen können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.19

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Dr. Pittermann. – Bitte, Frau Abgeordnete. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. (Abg. Dr. Pumberger: Das Gesetz ist ein Placebo!)

13.19

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ): Placebos sind normalerweise auch wirksam. Das wissen wir ja. 60 Prozent der Medikamentenwirkung ist Placebowirkung.

Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geschätzte Damen und Herren! Die EU schreibt Arbeitnehmerschutz auch für den öffentlichen Bereich vor. In Österreich hat der öffentliche Dienst häufig bessere Bedingungen als der Privatbereich. Lassen Sie mich nur ein paar Beispiele anführen: lange Mittagspausen, Samstags-Feiertage werden als Urlaubstage ersetzt, zu Allerseelen gibt es Freizeit, Überstundenpauschale, früher großzügigste Pensionsregelungen mit


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