Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 78

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verlängert, bei den Überstundenzuschlägen das Wort "mindestens" gestrichen, die Ausnahmen so abgefaßt, daß dieses Gesetz für Primarärzte eventuell nicht gilt – dies ist ebenfalls in den Bundesländern sehr günstig, denn dann kann der Primararzt immer anwesend sein – und Schwestern auch nach dem Jahr 2004 verlängerte Dienste machen müssen.

Die Strafandrohungen für Gesetzesverstöße sind relativ gering, und trotzdem glaube ich, wir würden dieses Gesetz heute nicht beschließen, wäre nicht das Inkrafttreten der Rufbereitschaft daran gekoppelt. Da die Rufbereitschaft keine Arbeitszeit ist und nicht unter die Höchstgrenzen fällt, wurde sie so dringend gewünscht und erzwungen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pumberger. )

Echte Rufbereitschaft nach OGH-Definition ist für Patienten lebensgefährlich. Rasche Erreichbarkeit wäre nur bei Arbeitsbereitschaft – und diese ist Arbeitszeit – möglich. (Abg. Dr. Pumberger: Das steht aber in der Ausschußfeststellung anders drinnen!) Nach dem OGH-Urteil muß ich nur mitteilen, wo ich zu erreichen bin, aber nicht, wie schnell ich da sein kann (Abg. Dr. Pumberger: Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit!) ; daher kann ich auch erst nach zwei Stunden da sein, und das ist für einen Patienten nicht gut. So ist das OGH-Urteil. Das bedeutet, daß ich die Freiheit habe, zu kommen, wenn ich soweit bin. Ich muß nur erreichbar sein. Erreichbar kann ich auch in Linz sein, wenn ich in Wien Rufbereitschaft habe. (Abg. Dr. Pumberger: Und der Turnusarzt hat die ganzen Notfälle in der Zwischenzeit!) – Habe ich gesagt, daß ich für die Rufbereitschaft bin? (Demonstrativer Beifall des Abg. Haigermoser. )

Die gesetzlich vorgesehenen halbstündigen Ruhepausen gibt es im Spital nicht. Wörtlich hält dieses Gesetz fest, daß alles, was die Normalarbeitszeit von 8 Stunden täglich oder 40 Stunden wöchentlich überschreitet, Überstunden sind. Über diese Äußerung bin ich sehr froh. Derzeit haben wir so viele arbeitslose Ärzte, daß wir das Gesetz früher erfüllen könnten.

Ich danke Herrn Bundesminister Hums sowie unserer Vorsitzenden des Sozialausschusses, Frau Abgeordneter Reitsamer, für ihr entschiedenes Eintreten, daß es zur Beschlußfassung wenigstens dieses Gesetzes kommt. Ich hoffe sehr, daß es aus Verantwortung für Patienten und Arbeitnehmer eingehalten wird, und ersuche den Herrn Bundesminister, durch Kontrollen dafür zu sorgen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.26

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Frau Abgeordneter Dr. Povysil vor. – Bitte, Frau Abgeordnete. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten.

13.27

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Nun liegt es auf dem Tisch, das lang ersehnte, das heiß umstrittene Arbeitszeitgesetz.

Herr Minister! Ich glaube Ihnen Ihr ehrliches Bemühen, ich achte Ihre fachliche Kompetenz, aber Sie haben sich bei diesem Gesetz über den Tisch ziehen lassen, und das Ergebnis ist halt für die Betroffenen ganz einfach dasselbe.

Wir hätten dieses Gesetz, wie Sie wissen, in der Erstfassung akzeptiert. Es ist dies ein Gesetz ... (Abg. Mag. Guggenberger: Sie haben ihm nicht zugehört, wie er argumentiert hat!) Ich höre allen gut zu, Herr Magister, und hören Sie, bitte, jetzt mir gut zu, denn Sie kommen nämlich ein bißchen später in meiner Rede auch vor. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist dies ein Gesetz, das endlich für eine Berufsgruppe, die bis jetzt im gesetzlichen Niemandsland agiert hat, eine Arbeitszeitregelung gebracht hätte. Es ist dies ein Gesetz, das als eine der ganz wenigen EU-Anpassungen auch neue Arbeitsplätze hätte schaffen können.

Sie müssen schon bedenken, daß derzeit 2 500 Studenten pro Jahr beginnen, Medizin zu studieren – 1 000 mehr als 1988! Das sind in Österreich dreimal soviel wie im Durchschnitt in Amerika. Für diese jungen Kollegen müssen wir doch Arbeitsplätze schaffen, die müssen wir doch irgendwo unterbringen. Jetzt schon haben wir mindestens 600 fertige, arbeitslose Ärzte mit Jus practicandi, die einen Arbeitsplatz brauchen.


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