Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 80

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Herr Magister! Wissen Sie, was Sie am 14. November in einer Presseaussendung gesagt haben? Wissen Sie das noch? (Abg. Mag. Guggenberger: Das weiß ich schon!) Sie haben gesagt – ich darf es aber auch den anderen Kollegen mitteilen; ich zitiere –: SPÖ-Gesundheitssprecher Walter Guggenberger unterstützt Hums. (Abg. Mag. Guggenberger: Natürlich unterstützt er ihn!) Von seinem Entwurf – und das, Herr Minister, war der ursprüngliche Entwurf, also nicht die Zweitfassung – dürfe nichts zurückgenommen werden. (Abg. Mag. Guggenberger: Es ist auch in der Substanz nichts zurückgenommen worden!) – Hören Sie mir zu, das kann man noch besser argumentieren! – Es handle sich um einen Mindestschutz für Ärzte und Gesundheitspersonal. (Abg. Dr. Pumberger: Umfaller!)

Also: Wenn das der Mindestschutz war, was ist dann das jetzige? – Der Mindestmindestmindestschutz oder gar kein Schutz mehr? Was ist er, wenn das schon der Mindestschutz war?

Wer diesen Mindestschutz nicht ermögliche, gefährde letztlich auch die bestmögliche Betreuung der Patienten.

Herr Magister! Man kann nicht am 14. November eine Presseaussendung machen und sagen, das sei der Mindestschutz, und dann das Gesetz ändern, wodurch der Schutz verschlechtert wird (Abg. Mag. Guggenberger: Es hat sich in der Substanz nichts verschlechtert, Frau Kollegin! Das ist Ihnen doch erklärt worden!) , und hier sagen, das sei staatstragend, das sei ein essentielles Gesetz. – Sie haben sich nicht durchgesetzt! Tut mir leid! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Haigermoser: Umgefallen ist er! – Abg. Mag. Guggenberger: Es hat sich in der Substanz nichts geändert! – Sie wollen das nicht verstehen!) Das kann man mir nicht erklären, weil es nicht so ist. – Es tut mir leid, aber Sie sind umgefallen! (Abg. Mag. Guggenberger: Die Ärztekammer ist einverstanden! Sie sind die einzige!)

Herr Minister! Sie und Ihre Arbeitskollegin Ministerin Krammer haben jetzt leider dieses Gesetz geschaffen. Die Rufbereitschaft und das Arbeitszeitgesetz sind nicht trennbar, sie sind in der Praxis für einen, der in einem Gesundheitsberuf arbeitet, nicht trennbar. Und auch Sie müssen zugeben, daß das eine in das andere greift. Es ist dies ein Gesetz, das meiner Meinung nach jetzt in dieser Ausprägung leider arbeitnehmerfeindlich ist, das eine Minimierung jener Arbeitsplätze bewirkt, die für die jetzt hereinströmenden Ärzte zur Verfügung gestanden wären, und das auch patientenfeindlich und -gefährdend ist.

Sie haben dem politischen Druck des Koalitionspartners und der Länder nachgegeben, die aus rein finanziellen, ökonomischen Gesichtspunkten gehandelt haben – auf Kosten der Patienten, auf Kosten des Berufsstandes, auf Kosten jener, die, wenn sie krank sind, einen Arzt brauchen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Sie, die Sie dieses Gesetz beschlossen haben und beschließen werden, müssen die Verantwortung dafür tragen. Und – es tut mir leid, das sagen zu müssen – ich möchte nicht in Ihrer Haut stecken! (Anhaltender Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.35

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Donabauer. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. (Abg. Haigermoser: Guggenberger, das habe ich nicht von dir geglaubt, daß du so umfällst!)

13.35

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren auf der Galerie! Hohes Haus! Frau Primaria! Sie stecken eh nicht in unserer Haut, und wir fühlen uns wohl (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP und des Abg. Mag. Guggenberger ), denn wir haben heute ein Gesetz zu beschließen, von dem wir überzeugt sind, daß es einen wichtigen Schritt in der Krankenhaus- und Beschäftigungspolitik darstellt.

Herr Bundesminister! Ich darf sagen: Sie haben sich nicht über den Tisch ziehen lassen, sondern Sie waren ein hervorragender Krisenmanager, gemeinsam mit unserem Dr. Gottfried Feurstein, und haben in einer sehr komplizierten Materie eine exzellente Gesetzesvorlage ausver


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