handelt. Das soll anerkannt werden, und ich möchte sagen: Es ist das großartig! (Beifall bei der ÖVP und des Abg. Mag. Guggenberger. – Abg. Haigermoser: Ich glaube, du brauchst einen Arzt! Donabauer braucht dringend einen Arzt!)
Meine Damen und Herren! Es gab hier eine allgemeine Bejammerei der Ärzte. Aber im Bericht des Ausschusses steht – auch in der Regierungsvorlage –, daß dieses Arbeitszeitgesetz für Angehörige von Gesundheitsberufen in Kranken- und Pflegeanstalten und ähnlichen Einrichtungen gilt. Es geht also nicht nur um die Ärzte, sondern auch um alle anderen, die dort arbeiten. Herr Dr. Pumberger! Warum bedeutet Ihnen die Pflegeschwester nichts? Warum bedeutet Ihnen der Pflegedienstleiter nichts? – Das sind ja auch Leute, die dort arbeiten und großartige Dienste für uns verrichten!
Ich denke seit geraumer Zeit etwas anders, nämlich seit ich einmal um 1.30 Uhr nachts heimfuhr und einen schweren Verkehrsunfall auf der Autobahn mitansehen und dann erkennen mußte, was Menschen nach Mitternacht anrichten (Abg. Dr. Pumberger: ... Geisterfahrer!) – ich bin kein Geisterfahrer, Herr Dr. Pumberger, nein, bitte, laß diese Unterstellung! – und was Ärzte dann in höchster Anspannung leisten müssen. – Die Ärzte verdienen sich mehr, als hier nur bejammert und besudelt zu werden.
Meine Damen und Herren! Es geht erstens darum, daß dieses Gesetz ein Gesetz für die Arbeitnehmer in diesen Häusern und ein Gesetz zum Wohle der Patienten ist.
Zweitens geht es darum, daß der Unterschied zwischen privaten und öffentlichen Anstalten endlich beseitigt wird, daß die gleichen Rechte gelten! (Beifall bei der ÖVP.)
Drittens geht es darum, daß hier der Passus der freien Betriebsvereinbarung enthalten ist. Das bedeutet, die Dienstnehmer können mitbestimmen.
Herr Dr. Pumberger! All das ist nachzulesen. Wenn Sie dafür keine Zeit haben, dann hören Sie mir zu. All das ist positiv! Und wenn Sie jetzt behaupten, daß das mit den Interessen der Länder verquickt wurde, muß ich Ihnen sagen: Sie sind ja auch die Spitalserhalter, sind die, die zahlen müssen. Daher haben sie ja wohl auch das Recht, daß sie ihre Interessen einbringen! – Das ist meine persönliche Meinung. (Beifall bei der ÖVP.)
Sie haben heute hier mehrmals über die Rufbereitschaft gejammert. Ich darf Ihnen daher sagen: Ich lese da überhaupt nichts von Rufbereitschaft. Die Rufbereitschaft ist eine andere Materie. Das einzige, das hier steht, ist, daß Rufbereitschaft nicht als Arbeitszeit gewertet wird! (Zwischenruf der Abg. Motter. ) Wir reden über das Gesetz, Frau Kollegin!
Das sind die wesentlichen Dinge, und ich meine, daß wir sie aufzeigen sollen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pumberger. ) Hören Sie mir zu!
Politisieren besteht nicht nur aus polemisieren. Das haben Sie ja schon gemacht, als Sie den Fall des Herrn Primarius Dr. Poigenfürst hier umfassend bejammert haben. Jetzt haben wir eine klare Vorgabe, daß solche Dinge nicht mehr passieren und daß es solche Entwicklungen nicht mehr gibt.
Ich persönlich bin überzeugt davon, daß es sich um ein gutes Gesetz handelt, das vielleicht im Laufe der Zeit noch ausgebaut, den Erfordernissen angepaßt werden könnte. Und weil es ein gutes Gesetz ist, ein Schlußpunkt nach einer schwierigen Verhandlungsrunde über eine ungemein konfliktträchtige Problematik, verdient es unsere Zustimmung. Wir geben sie gerne – im Interesse der Ärzte und zum Wohle der Patienten sowie der Bürger unseres Landes Österreich! (Beifall bei der ÖVP und des Abg. Wallner. – Abg. Dr. Pumberger: Das war schwach, Donabauer!)
13.40
Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder:
Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Gredler. – Bitte, Frau Abgeordnete.