Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 149

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schieden widersprechen. Es ist das nicht einfach eine Sache, bei der es darum geht, daß man sie möglichst schnell über die Bühne bringt, sondern das Problem, das wir haben, war ja, Kollege Kier, daß es offensichtlich im vorparlamentarischen Raum schon eine Einigung gegeben hat, zu der dann ein Teil nicht mehr stehen wollte. Es war erkennbar und ist nach wie vor erkennbar, daß ein Teil der Sozialpartner offensichtlich an der vorgeschlagenen Regelung nicht mehr weiter interessiert ist, die zum einen und zum wichtigsten die Zeitzuschläge beinhaltet hätte.

Meine Damen und Herren! Ich möchte das Thema grundsätzlich andiskutieren, obwohl dazu eigentlich schon von allen etwas gesagt wurde. Wir brauchen Regelungen für die Nachtarbeit, die beide Geschlechter umfassen. Nachtarbeit ist gesundheitsschädlich – für beide Geschlechter –, Nachtarbeit ist ökologisch problematisch, Nachtarbeit ist unsozial – nicht asozial, Kollege Feurstein, sondern unsozial –, weil sie die Bildung von gemeinschaftlichen Zeiten, von Freizeit, von Familienzeiten beispielsweise, verhindert. Und deswegen ist sie unsozial.

Es muß also ein Interesse der Gesellschaft daran geben, daß Nachtarbeit nur dort stattfindet, wo sie notwendig ist, aber hier ist eindeutig das wirtschaftliche Interesse an Nachtarbeit deponiert worden. Ich halte es für wichtig, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen. Wenn es dieses wirtschaftliche Interesse gibt, und es ist berechtigt, dann muß gleichzeitig von seiten der Gesellschaft, des Staates sichergestellt sein, daß Nachtarbeit nicht unter allen Bedingungen und zu jedem Preis stattfinden kann.

Nachtarbeit braucht Regelung, und wir Grünen halten die Zeitzuschlagsregelung durchaus für eine sinnvolle, um Nachtarbeit begrenzen zu können. Es kann nicht sein, daß Nachtarbeit denselben oder annähernd denselben Preis hat wie Tagarbeit, sondern es muß klar sein – auch für die Arbeitgeber –, daß es gute Gründe gibt, nicht lange in der Nacht zu arbeiten, daß Nachtarbeit auch ihren Zeitausgleich braucht. Es ist wichtig, in eine Nachtarbeitsregelung auch eine Opting-out-Möglichkeit für ältere Arbeitnehmer einzubauen. Wir brauchen diese Ausstiegsmöglichkeit auch für Personen, deren Gesundheit durch die Nachtarbeit gefährdet wird oder wurde, wir brauchen diese Regelung gleichzeitig für gesundheitsgefährdende Tätigkeiten, die in der Nacht stattfinden, und wir brauchen eine Opting-out-Regelung auch für Personen, die Kleinkinder betreuen. Nachtarbeit zum Nulltarif, meine Damen und Herren, lehnen wir Grünen entschieden ab! (Beifall bei den Grünen, beim Liberalen Forum und bei der SPÖ.)

18.36

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. – Ich bitte, Platz zu nehmen.

Ich lasse nunmehr abstimmen über den Antrag, dem Ausschuß für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag 133/A (E) betreffend geschlechtsneutrale Regelung für Nachtarbeit eine Frist bis 25. Februar 1997 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Fristsetzungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit . Der Antrag ist abgelehnt .

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich nehme nunmehr die Verhandlungen über den 6. Punkt der Tagesordnung betreffend Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Mutterschutzgesetz geändert werden, wieder auf.

Zu Wort gemeldet hat sich Abgeordneter Öllinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.38

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Es ist etwas schwierig, nach dieser Pause wieder in die Debatte um den Arbeitnehmerschutz einzusteigen. (Abg. Dr. Haider : Schwierig? Ich bewege ein bißchen


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