Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 162

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Ich freue mich, daß es auch gelungen ist, außer Streit zu stellen, daß es einfach Sache der Unternehmer ist, in welcher Art und Weise sie diese Gefahrenfeststellung in ihren Betrieben bewerkstelligen möchten, und daß wir ohne diese soeben hier zitierte Verordnung auskommen, die die Unternehmer zusätzlich in die Pflicht nehmen würde.

Ich fasse zusammen und halte fest: Die Wirtschaft bekennt sich uneingeschränkt zum Arbeitnehmerschutz. Die Wirtschaft begrüßt jeden Schritt, der dazu dient, die Bürokratie abzubauen. Die vorliegende Regierungsvorlage ist ein kleiner Schritt in diese Richtung, und daher werden wir dieser Vorlage auch die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)

19.35

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordnete Blünegger. – Bitte, Herr Abgeordneter. Sie haben eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 5 Minuten eingestellt.

19.35

Abgeordneter Anton Blünegger (Freiheitliche): Hohes Haus! Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Meine beiden Kollegen Sigi Dolinschek und Ing. Nußbaumer haben in einigen Punkten angeführt, warum wir Freiheitlichen diesem Gesetz nicht die Zustimmung geben können. Dieses Arbeitnehmerschutzgesetz enthält zwar einige für die Wirtschaft durchaus positive Aspekte, aber Sie übersehen die Mängel des Gesetzes und verzetteln sich in Kleinigkeiten.

Als Arbeitnehmervertreter liegt mir das Wohl der Wirtschaft der Klein- und Mittelbetriebe sicher am Herzen, denn geht es der Wirtschaft gut, geht es auch dem Arbeitnehmer gut. Daher ist eine gesunde und konkurrenzfähige Wirtschaft für den Arbeitnehmer äußerst wichtig.

Zum Arbeitnehmerschutzgesetz zitiere ich die Aussage eines mittelständischen Unternehmers: Es ist ein teuflisches Gesetz, das die Lust, Unternehmer zu sein, zusätzlich erschwert und die Arbeit als Arbeitnehmer weiterhin verunsichert.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren von der Koalition! Wenn dieses Gesetz so exekutiert wird, wie Sie es beschließen wollen, dann steht der Unternehmer vor vielen Problemen: zusätzlicher bürokratischer Aufwand, zusätzliche hohe Kosten und hohe Strafen bis hin zur Kriminalisierung vieler Gewerbetreibender.

Mein Kritikpunkt ist, daß die Gemeinden, die Länder und der Bund als Arbeitgeber immer ausgenommen bleiben von diesem Gesetz. Dieses Gesetz ist offensichtlich für den öffentlichen Dienst zu gefährlich. Oder kann sich die Regierung gegenüber der Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes nicht durchsetzen, damit unter anderem auch ein Arbeitnehmerschutzgesetz in diesem Bereich besteht?

Sie zwingen die Wirtschaft, ein Gesetz einzuhalten, das sich kaum einhalten läßt. Die ÖVP versucht einige Schönheitskorrekturen – die hat heute Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll ja aufgezeigt –, und man merkt, daß sie eigentlich nur zustimmt, um den Frieden zu wahren beziehungsweise den Koalitionspartner zu beruhigen.

Wenn ich als Arbeitnehmervertreter die Interessen unserer Wirtschaft verteidige, dann verteidige ich auch die Gesundheit und die Sicherheit am Arbeitsplatz.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die Wirtschaft, das sind wir alle, auch wir Arbeitnehmer. Dieses Gesetz birgt für viele Betriebe ein hohes Risiko, künftig überhaupt Arbeitsplätze bereitzustellen. Hohe Kosten und der hohe bürokratische Aufwand bringen weder der Wirtschaft noch den Interessen der Arbeitnehmer etwas.

Sie sprechen immer so gerne von Arbeitsplatzsicherung, meine Damen und Herren von der Regierung. Wenn Ihnen diese Arbeitsplatzsicherung am Herzen liegt, dann dürfen Sie die Betriebe nicht mit weiteren Kosten belasten. Sie sagen, daß die Arbeitsplätze Vorrang haben, aber die Arbeitnehmer interessieren sich für bürokratische und arbeitsrechtliche Spitzfindig


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