Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 164

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nicht aus sozialer Erwägung, wenn schon nicht aus anderen, menschlich akzeptablen Motiven, dann aus purem Egoismus –, daß der Unternehmer interessiert und bereit ist, seine Arbeitnehmerschaft, seine Dienstnehmerschaft bei bester Gesundheit, bei bester Laune und bei hoher Motivation zu halten. Es ist sozusagen der Selbsterhaltungstrieb, der dazu zwingt. Es gibt vielleicht auch noch andere Motive, aber das allein ist genug. Und wenn Sie das auf eine kluge Weise initiieren, wenn Sie es sozusagen mit Haftpflicht und anderen Überlegungen anreichern, dann werden Sie weiter kommen als mit dieser übertriebenen Reglementierung.

Damit wir diese Debatte ohne Belastung aus diesem Gesetz, bezüglich dessen ich Ihnen, wie beim ASVG, Hunderte Seiten von Novellierungen voraussage, führen können, leidenschaftslos und sachlich führen können, sollten Sie, so meine ich, dieses Gesetz ersatzlos aufheben.

Weiters haben wir uns erlaubt, einen Entschließungsantrag einzubringen, der darauf abzielt, bis zum 1. Juli 1997 eine dem Sinn und der unbestrittenen Notwendigkeit entsprechende Regelung neu zu schaffen. Ich bitte das zu überlegen und in den Ausschüssen darüber zu diskutieren. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

19.44

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Ein Schlußwort des Berichterstatters findet nicht statt:

Wir treten daher in das Abstimmungsverfahren ein. Zu diesem Zweck bitte ich die Damen und Herren Abgeordneten, ihre Plätze einzunehmen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 539 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich der Fall. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, gleichfalls um ein entsprechendes Zeichen. – Auch dies ist mehrheitlich der Fall. Der Gesetzentwurf ist damit in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dolinschek und Genossen betreffend gleiche Schutzbestimmungen für Bundesbedienstete und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Abgelehnt.

7. Punkt

Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (462 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (513 der Beilagen)

8. Punkt:

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 267/A (E) der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend Kinderbetreuungsscheck (514 der Beilagen)


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